Änderung des Wahlrechts: Julia Klöckner bringt neuen Reformvorschlag ins Gespräch

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Julia Klöckner, die Präsidentin des Bundestages, nutzt die sommerliche Ruhe für einen wichtigen Themenwechsel: das Wahlrecht. Sie möchte die jüngsten Änderungen der Ampelkoalition erneut in Frage stellen, da sie glaubt, dass diese die Bedeutung der Erststimme verringert haben.

Klöckner (CDU) möchte das Wahlrecht, das erst kürzlich angepasst wurde, nochmal überarbeiten. „Ich habe alle Fraktionen gebeten, sich intensiv mit dieser Thematik zu beschäftigen. Zudem wurde dies auch im Koalitionsvertrag verankert“, so die Bundestagspräsidentin gegenüber der Deutschen Presse-Agentur aus Berlin.

Allerdings hat sie keinen konkreten Vorschlag zur Hand. „Ich kann alte Vorschläge nochmal einbringen, doch das wäre wenig kreativ, zumal einige Vorschläge bereits auf dem Tisch liegen“, führt Klöckner weiter aus. Vielleicht gibt es ja nun neue Ansichten oder die Bereitschaft, eine zuvor abgelehnte Idee zu diskutieren.

Schrumpfung des Bundestages durch die Wahlrechtsreform der Ampelkoalition

Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP hat das Bundestagswahlrecht erst kürzlich geändert, was zur Reduzierung der Parlamentsgröße von 735 auf 630 Sitze führte. Diese Neuerungen nahmen die Überhang- und Ausgleichsmandate aus.

Das Resultat war damit, dass 23 gewählte Abgeordnete bei der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar ihr Direktmandat nicht erlangen konnten, weil ihnen die notwendige Zweitstimmenanzahl fehlte. In insgesamt vier Wahlkreisen, darunter drei in Baden-Württemberg und einem in Hessen, können die Parteien keinen Abgeordneten im Bundestag aufweisen.

Klöckner äußert ihre Bedenken über die Entwertung der Erststimme: „Wer würde sich noch anstrengen, in einem Wahlkreis teilzunehmen, wo es eine Vielzahl von Kandidaten gibt, was zu niedrigeren Ergebnissen der Erststimmen führt?“ Sie erklärt weiter: „Wenn jemand Zeit, Ansehen und Geld investiert, Auswahl gewinnt, und dann nicht ins Parlament gelangt, ist das frustrierend!“

Deshalb plädiert die Bundestagspräsidentin dafür, die Bedeutung der Erststimme wieder herzustellen: „Entweder sollten wir das Wahlrecht gänzlich ändern und auf Erst- und Zweitstimmen verzichten oder wir müssen der Erststimme wieder mehr Gewicht verleihen“, fordert sie.

In ihrer Antrittsrede machte Klöckner bereits deutlich: „Es muss möglich sein, die Ziele der Wahlrechtsreform – eine klare Verkleinerung des Bundestages – mit einem verständlichen und gerechten Wahlrecht zu vereinen.“

Eine Umfrage von YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur zeigt interessante Ergebnisse: 47 Prozent der Befragten sind für die Beibehaltung des aktuell geltenden Wahlrechts, während nur 34 Prozent eine erneute Reform befürworten. Unter den Wählern der CDU oder CSU, die am 23. Februar abstimmten, äußerten sich 50 Prozent für das bestehende Wahlrecht.

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