Der Plagiatsjäger Stefan Weber bleibt hartnäckig am Ball. In einem umfangreichen Dokument von 86 Seiten erhebt der Österreicher neue Vorwürfe gegen Frauke Brosius-Gersdorf, die für das Verfassungsgericht nominiert ist. Laut Weber soll ihr Mann, Hubertus Gersdorf, heimlich an ihrer Doktorarbeit mitgeschrieben haben, was einen schweren Verdacht auf Ghostwriting aufwirft.
Im Gegensatz dazu weist ihr Anwalt die Ansprüche zurück und betont, dass hierfür keine „Tatsachengrundlage“ existiert. Brosius-Gersdorf setzt sich zur Wehr und plant rechtliche Schritte gegen Weber, wie ihr Anwalt Gernot Lehr der Deutschen Presse-Agentur bestätigte.
Interessanterweise war dies nicht das erste Mal, dass Weber Vorwürfe gegen Brosius-Gersdorf erhob. Bereits letzten Juli hakte er in einem Blog nach, wo er Ähnlichkeiten zwischen ihrer Arbeit und der Habilitationsschrift ihres Mannes entwickelte. Daraufhin hatte Brosius-Gersdorf eine Stuttgarter Kanzlei beauftragt, die feststellte, dass die Vorwürfe unbegründet seien und keine Substanz hätten.
Brosius-Gersdorfs Nominierung auf der Kippe
Die SPD nominierte Brosius-Gersdorf für das Bundesverfassungsgericht. Doch aufgrund der anfänglichen Plagiatsvorwürfe äußerten einige Unionspolitiker Bedenken wegen ihrer liberalen Haltung zu Abtreibungen. Folglich wurde ihre Wahl im Juli zusammen mit zwei anderen Nominierten im Bundestag festgehalten, nachdem Politiker der Union unmissverständlich nahelegten, dass sie sich zurückziehen sollte, nicht aufgrund wissenschaftlicher Bedenken, sondern wegen politischem Widerstand.
Die SPD steht weiterhin zu Brosius-Gersdorf, während unklar bleibt, wie CDU, CSU und SPD das entstandene Problem lösen wollen.
Webers neue Vorwürfe im Detail
Webers aktuelle Vorwürfe basieren auf sogenannten “Textübereinstimmungen”, die seiner Meinung nach das Ghostwriting stark unterstreichen. Er stellt mehrere Indizien vor, darunter gemeinsame Zitierfehler und Formulierungen. Zusätzlich erinnern einige Quellen der Übereinstimmungen an Texte, die Hubertus Gersdorf bzw. vorher veröffentlichte.
Doch Brosius-Gersdorfs Anwalt demontiert diese Vorwürfe in einem detaillierten Schreiben. Er spricht von „haltlosen und ehrverletzenden Anklagen“ und betont, dass Brosius-Gersdorf ihre Dissertation alleine verfasst habe. „Weder Herr Prof. Gersdorf noch jemand anders haben an der Verfassung gearbeitet“, wird betont.
Universität Hamburg in der Prüfung
Die Universität Hamburg, die Brosius-Gersdorf promoviert hat, bestätigte, dass sie aufgrund anonymer Hinweise, die kürzlich eingegangen sind, aktuell alles sorgfältig überprüfe. „Die Ombudsstelle untersucht die neuen Hinweise hinsichtlich wissenschaftlicher Standards und möglicher Fehlverhalten“, so ein Pressesprecher anfragen gemäß.
Weber erklärte zudem, dass beide Prüfungen, die seinergeständig und die erneute, nach allgemein anerkannten Methoden der Stilometrie durchgeführt wurden. Des Weiteren stellte er klar, dass eine Finanzierung für seine Arbeit gewährleistet sei, welche rund 50 Prozent der Kosten decken würde.
