Ein Polizist von der Polizeidirektion Dresden muss sein Dienstzeugnis abgeben, nachdem er zu einem sogenannten ‚Corona-Spaziergang‘ aufgerufen hat. Diese Entscheidung hat die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Dresden getroffen und jetzt offiziell bekannt gegeben.
Der Vorwurf gegen den Beamten kommt von seinem Dienstherrn, dem Freistaat Sachsen. Denn im April 2020 soll er, trotz der geltenden Corona-Schutz-Verordnungen, zur Teilnahme an einem Spaziergang aufgerufen haben. Zudem stellte er in verschiedenen Beiträgen das gesamte politische System der Bundesrepublik Deutschland sowie das Bundesland Sachsen infrage.
Die Disziplinarkammer betont, dass der Polizeibeamte bereits wegen ähnlicher Vorfälle in sozialen Medien disziplinarisch belangt wurde. Laut dem Gericht hat er damit das notwendige Vertrauen für die Ausübung seines Amtes nachhaltig verloren.
Indem er zur Umgehung der Corona-Regeln aufgerufen und weitere aufrührerische Inhalte geteilt hat, ließ er verlauten, dass er nicht bereit ist, geltendes Recht durchzusetzen, wenn es ihm nicht passt.
Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Der Betroffene hat innerhalb eines Monats die Möglichkeit, Berufung beim sächsischen Oberverwaltungsgericht einzulegen.
