Etwa acht Monate nach dem tragischen Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt, bei dem sechs Opfer zu beklagen waren, ist der mutmaßliche Täter nun angeklagt. Die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg, Sachsen-Anhalt, teilte am Dienstag mit, dass gegen den 50-jährigen Taleb A. unter anderem wegen sechsfachen Mordes und versuchten Mordes in 338 Fällen ermittelt wird. Die Anklage wurde beim Landgericht in Magdeburg eingereicht, das nun über die nächsten Schritte entscheiden muss.
Taleb A., ursprünglich aus Saudi-Arabien stammend, soll am 20. Dezember 2024 mit einem Mietwagen durch den überfüllten Weihnachtsmarkt gefahren sein, wodurch er zahlreiche Menschen erfasste. Bei dem Vorfall kamen ein neunjähriger Junge sowie fünf Frauen im Alter zwischen 45 und 75 Jahren ums Leben. Laut Ermittlungsergebnissen wurden 309 Personen verletzt, wobei 29 von ihnen körperlich unversehrt blieben, sich aber dennoch der versuchten Mordanklage gegenübersehen.
Die Staatsanwaltschaft führt als Motiv für die Tat „Unzufriedenheit und Frustration“ des Täters an. Sie beschreibt, dass Taleb A. das Verbrechen als Antwort auf eine zivilrechtliche Auseinandersetzung und die erfolglosen Strafzeigen begangen haben soll. Es wird berichtet, dass er die Tat über mehrere Wochen geplant hat, ohne dass er dabei Hilfe von anderen in Anspruch nahm.
Laut den Ermittlern war es sein Ziel, während seiner etwa einminütigen Fahrt eine möglichst hohe Anzahl an Menschen zu töten. Die Staatsanwaltschaft spricht von einem „heimtückischen Anschlag aus niederen Beweggründen“, der durch ein Fahrzeug ausgeführt wurde. Während des Vorfalls hatte Taleb A. Geschwindigkeiten von fast 50 Stundenkilometern erreicht und gab an, keinen Alkohol konsumiert zu haben.
Der Attentat, das die Stadt Sachsen-Anhalt erschütterte, führte zu einer intensiven politischen Debatte über die innere Sicherheit. Taleb A. lebte seit mehreren Jahren in Deutschland und arbeitete als Arzt, wurde jedoch unmittelbar nach dem Anschlag in der Nähe festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Berichten zufolge war er bereits verschiedenen Sicherheitsbehörden als potenziell auffällig bekannt.
Gerüchte zufolge gab es bereits zuvor Hinweise, die auf eine mögliche Gefährdung durch A. hindeuteten. Allerdings fiel er nicht in die üblichen Risikokategorien im Bereich des politischen Extremismus.
Zusätzlich kritisierten Kommentatoren nach dem Anschlag die angeblichen Mängel im Sicherheitskonzept des Weihnachtsmarkts. Solche Veranstaltungen werden üblicherweise mit Zufahrtssperren geschützt, um Fahrzeugangriffe zu verhindern. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat daher bereits im Januar einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, um potenzielle Behördenfehler zu untersuchen.
Die Anklage folgt dem Ergebnis einer psychiatrisch-forensischen Begutachtung, die belegte, dass Taleb A. nicht psychisch beeinträchtigt ist und somit die Schuldfähigkeit nicht in Frage steht. Im Juni gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass A. weiterhin in Untersuchungshaft bleiben wird und nicht in ein psychiatrisches Krankenhaus überstellt wird.
Die Anklageschrift umfasst bemerkenswerte 206 Seiten und benennt neben 410 Zeugen auch fünf Sachverständige. Bis zum Fakten, ob die Anklage zugelassen wird, bleibt ungewiss.
bro/ran
