Die Regelsätze im Bürgergeld bleiben auch 2026 stabil, wie das Bundesarbeitsministerium am Sonntag öffentlich machte. Grund hierfür sind die enormen Anstiege aus dem Vorjahr, bei dem die Inflation auf hohe Werte kletterte und die Sätze um 12 % erhöht wurden. Mit der verlangsamten Preissteigerung können abrupten Kürzungen nicht mehr begegnet werden, weil der sogenannte Bestandschutz dies verbietet. „Der Fortschreibungsmechanismus führt ab dem 1. Januar 2026 nicht zu Änderungen der Regelbedarfe“, so ein Sprecher von Bärbel Bas in Berlin, der einen Artikel der „Bild am Sonntag“ bestätigte.
Das Bundeskabinett ist geplant, die dazugehörige Verordnung am 10. September zu verabschieden. Im Jahr 2026 erhalten Alleinstehende weiterhin monatlich 563 Euro, während Paare 506 Euro erhalten. Auch der Betrag für Kinder bleibt mit Werten zwischen 357 und 471 Euro stabil. Dieser Regelbedarf sichert die Grundbedürfnisse wie Ernährung, Kleidung und Körperpflege, und umfasst außerdem Kosten für Unterkunft, Heizung sowie zusätzliche Beträge für besondere Bedarfe wie Schwangere oder Alleinerziehende. Dazu kommen einmalige Ausgaben, beispielsweise bei Familieneinrichtungen.
Monatlicher Betrag für Singles bei 535,50 Euro
Im Zuge der aktuellen Berechnungen ergibt sich für das Jahr 2025 ein Betrag für Alleinstehende von 535,50 Euro pro Monat. Diese Zahl hat Einfluss auf die Ermittlung für 2026. Mit einer voraussichtlichen Steigerung von 2,25 % kommt man auf eine Basisförderung von 547,55 Euro. Innerhalb der nachfolgenden Berechnungen wird die sehr langsame Inflation im zweiten Quartal 2025 einen Anstieg von lediglich 1,8 % zur Folge haben. So liegt der Regelbedarf für Singles im kommenden Jahr dennoch bei 557 Euro – und das ist immer noch weniger als die jetzigen 563 Euro, allerdings gibt es keine Kürzungen, also bleibt der Satz für 2026 gleich.
Die CDU/CSU und SPD haben einen Reformansatz für die Sozialleistungen beschlossen. Anstelle des bisherigen Bürgergelds wird eine neue „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ in Aussicht gestellt, die striktere Regeln für Arbeitsverweigerer beinhaltet. Bas kündigte an, die neuen Sanktionen in den kommenden Wochen vorzulegen und erklärte, dass eine engere Betreuung wichtig sei: „Wir unterstützen den Weg in die Arbeit – doch das erfordert Teilnahme. Alles andere wäre unfair gegenüber jenen, die täglich arbeiten gehen.“ In Deutschland gibt es etwa 5,5 Millionen Bürgergeldempfänger, wovon vier Millionen als arbeitsfähig gelten.
Laut Berichterstattung könnte das Bürgergeld bei Versäumnissen von Terminen im Jobcenter um 30 % gesenkt werden, anstatt wie bisher nur 10 %. Zudem versprach Bas, Investitionen in Beratung und Betreuung für Jobsuchende zu intensivieren: “Doch wer nicht mitzieht, wird es schwerer haben.” Die Leistungen für Asylbewerber sollen im Jahr 2026 ebenfalls um 14 Euro auf 455 Euro ansteigen, vorausgesetzt, es gibt keine Retrospektiven von Kürzungen wie imparallelen Jahren.
Zugleich äußerte sich Bundeskanzler Friedrich Merz in Bonn kritisch über die aktuelle Lage: „So wie es jetzt aussieht, kann das Bürgergeld nicht bleiben.” Dabei sprach er von schmerzhaften Einschnitten, die die sozialen Sicherungssysteme betreffen sollen. Dabei forderte der CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann Veränderungen bei den Krankenversicherungen. Er meinte, dass Patienten stärker belohnt werden müssten, wenn sie Eigenverantwortung übernehmen und sich auch weiter weg für Behandlungen entschließen. Arbeitsministerin Bas konterte: „Es ist einfach nicht wahr, dass wir die Sozialversicherungssysteme nicht mehr leisten können. Der Sozialstaat trägt maßgeblich zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei.”
