Das Wohnhaus der 17-jährigen SPD-Nachwuchspolitikerin Nela Kruschinski wurde aufgrund von Graffiti-Beschuldigungen gegen Bundeskanzler Friedrich Merz durchsucht. Der Durchsuchungsbeschluss stammte vom Amtsgericht Arnsberg, dessen Vorsitzende die Frau von Merz ist.
Wie der WDR berichtet, wurde die Durchsuchung als rechtswidrig festgestellt. Der Grund dafür liegt in einer Reihe von Unstimmigkeiten rund um den Beschluss. Der Ermittlungsrichter gestand nämlich, dass er keinen Kontakt zur Staatsanwaltschaft hatte. Zudem gab es keinen schriftlichen Antrag für die Durchsuchung in den Akten.
Die Gründe, die den Durchsuchungsbeschluss stützten, waren nicht überzeugend, wie ebenfalls vom WDR erwähnt. Es gab etwa vage Zeugenaussagen, die lediglich berichteten, zwei jüngere Personen in der Nähe einer Schützenhalle gesehen zu haben, jedoch ohne diese korrekt identifizieren zu können. Ein weiterer Hinweis war anonym und wurde der Polizei in Hagen übermittelt, wo gefordert wurde, Kruschinski sowie einen Bekannten in den Fokus zu nehmen.
