Stuntfrau darf Klage gegen Kevin Costner weiterverfolgen
Das Gericht hat entschieden: Devyn LaBella kann ihre Vorwürfe gegen den Schauspieler Kevin Costner in vielen Punkten weiterverfolgen. Das nächste Gerichtstermin steht für Dezember 2025 an.
Der Richter in Los Angeles hat gestern (16. Oktober) bekannt gegeben, dass Devyn LaBella, eine erfahrene Stuntfrau, ihre Klage wegen sexueller Belästigung und eines feindlichen Arbeitsumfelds gegen Kevin Costner in neun von zehn Punkten fortführen darf.
Die Vorwürfe sind schwerwiegend: Laut LaBella wurde sie am Set des Films „Horizon: An American Saga – Teil 2“ im Mai 2023 ohne Vorwarnung in eine Szene integriert, die eine unheimliche, unwiderruflich gewaltsame Begegnung mit einem männlichen Schauspieler beinhaltete. Diese Szene soll zwar im Film nicht explizit gezeigt werden, hat sie jedoch emotional stark belastet, so LaBella. Nach ihrer Beschwerde sieht sie sich zudem Repressalien gegenüber.
Das Team von Costner hatte zuvor versucht, die Klage vollständig abzulehnen, und argumentiert, dass die künstlerische Freiheit im Filmgeschäft durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt sei. Richter Jon R. Takasugi sah jedoch genug Beweise, um die meisten Vorwürfe weiterzuverfolgen und prüfte den Fall genauer.
Nächster Schritt im Dezember 2025
Der schwerwiegende Vorwurf, Costner habe LaBella gezwungen, an dieser Szene teilzunehmen, wurde schließlich abgelehnt, da das Gericht keine konkreten Drohungen oder Nötigungen feststellen konnte.
Devyn LaBella ist unter anderem bekannt von Produktionen wie „Yellowjackets“ und „Barbie“. Für den Film „Horizon 2“ arbeitete sie als Stunt-Double für die Schauspielerin Ella Hunt. Die nächste Anhörung in diesem Fall ist für Dezember 2025 anberaumt.
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