Aschaffenburg: Psychiatrische Unterbringung nach Messerangriff auf Kindergruppe

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Der schwere Messerangriff auf einen kleinen Jungen und einen Mann im Park Schönthal hat große Bestürzung ausgelöst. Der angreifende Verdächtige soll nun in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden, wie Richter Karsten Krebs bei der Urteilsverkündung klarstellte.

Verdächtiger geht in Psychiatrie

Bei dem Vorfall am 22. Januar wurde der Verdächtige als wehrlos eingeschätzt. Die Entscheidung zur psychiatrischen Unterbringung ist allerdings noch nicht endgültig und wird in den nächsten Schritten überprüft.

Saa gesagt ist, dass verschiedene Parteien, einschließlich der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung, eine unbefristete Urteilsvollstreckung forderten, was letztlich zu dieser Entscheidung führte.

Der angeklagte Afghane gestand über seinen Anwalt, dass er mit einem Küchenmesser einen zwei Jahre alten Jungen sowie einen 41-jährigen Mann getötet hat. Der Mann war zufällig im Park gewesen und hatte versucht, der bedrohten Kindergruppe zu helfen.

Zusätzlich erlitt ein weiteres zweijähriges Mädchen, ein 73-jähriger Helfer und eine 59-jährige Erzieherin Verletzungen, was die Tragik der Tat noch verstärkt. Ein psychiatrisches Gutachten zeigte, dass der Verdächtige unter paranoider Schizophrenie leidet und Stimmen hörte, die ihm zuräteten, die gewaltsame Tat auszuführen.

Krankheitsgeschichte des Täters

Die Staatsanwaltschaft sprach von schwerwiegenden Vorwürfen, die von Mord bis zu schwerer Körperverletzung reichten. Interessant ist, dass der Verdächtige keines der Opfer zuvor kannte.

Zusätzlich gab es bereits Vorfälle mit der Polizei wegen anderer Gewalthandlungen, und trotz seiner Krankheit nahm der 28-Jährige seine Medikamente nicht regelmäßig.

Das Verfahren ließ offen, warum er immer wieder aus der Psychiatrie entlassen wurde und nicht länger behandelt wurde, während Experten angaben, dass es keine Gefährdung für andere gab.

Beunruhigende Gutachten

Der Gutachter Hans-Peter Volz äußerte, dass ohne Behandlung der Verdächtige künftige gewalttätige Übergriffe begehen könnte. Er stellte fest: „Das primäre Ziel der Attacke waren keine Erwachsenen.“ Zur Tatzeit habe der Täter von geflügelten Agenten geträumt, die ihm befahlen, Kinder zu töten. Volz sieht kein tatkräftiges Handle des Verdächtigen.

Der Verdächtige ist seit November 2022 in Deutschland, doch könnte wollen seine Ausreise Ende 2024 erfolgen. Diese beschämende выпадята hat eine landesweite Debatte über die Migrationspolitik und die öffentliche Sicherheit entfacht.

In einem Sicherungsverfahren wie diesem gibt es keinen festgelegten Zeitrahmen, was bedeutet, dass die psychiatrische Unterbringung unbefristet ist. Jährlich wird von der Strafvollstreckungskammer überprüft. Teilfreigaben – etwa für Hofgänge oder Krankheiten – hängen jedoch allein vom Behandlungserfolg ab.

Einige Patienten sind nicht rehabilitierbar. Eine Entlassung erfolgt erst, wenn ihre Ungefährlichkeit von Gutachtern bestätigt wird.

Der Verteidiger Jürgen Vongries bezeichnete seinen Mandanten als schwer kranken Menschen, der ohne ersichtlichen Grund die Opfer ausgesucht hat. Viele offene Fragen werden bleiben.

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