Wenn es um Themen wie Rentenniveau, Mütterrenten oder betriebliche Altersvorsorge geht, blicken viele verwirrt auf das ganze Fachchinesisch. Am Freitag hat der Bundestag jedoch das neue Rentenpaket, trotz heftiger Debatten innerhalb der Union, souverän beschlossen. Doch was hat es mit den drei neuen Gesetzen tatsächlich auf sich?
Ein zentrales Element dieses neuen Pakets umfasst die Stabilisierung des Rentenniveaus und eine vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten. Das bedeutet konkret, dass die Renten künftig stärker ansteigen werden, als es die bisherige Formel vorsehen wollte. Normalerweise gab es den sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor, der verhindern sollte, dass die junge Generation die finanziellen Lasten der alternden Bevölkerung allein tragen muss. Nun wird dieser Faktor jedoch nicht mehr so strikt angewendet, sodass das Rentenniveau bis 2031 auf 48 Prozent festgelegt wird – anstatt auf 47 Prozent zu sinken.
Was bedeutet das Rentenniveau?
Aber was ist das Rentenniveau überhaupt? Es ist ein Maß für den Vergleich zwischen einer Standardrente und dem typischen Einkommen eines normalen Arbeitnehmers, sofern dieser keine weiteren Einkünfte im Alter hat. Zum Beispiel hat das Arbeitsministerium unter Bärbel Bas (SPD) berechnet, dass eine Rente von etwa 1500 Euro ab dem 1. Juli 2031 ungefähr 35 Euro pro Monat höher ausfallen wird. Je höher die Rente ist, desto mehr erreicht man auch in zusätzlichen Beträgen. Häufig wird dieses Eingreifen jedoch insbesondere damit gerechtfertigt, dass vor allem die kleinen Renten davon profitieren. Es gibt jedoch auch alternative Möglichkeiten, um denjenigen, die keine anderen Einkünfte haben, den Lebensstandard im Alter zu verbessern, wie etwa Freibeträge bei der Grundsicherung. Die Standardrente liegt momentan bei etwa 1835,55 Euro.
Änderungen bei der Mütterrente
Was sich bei der Mütterrente geändert hat? Dies wird durch das Arbeitsministerium am Beispiel zweier Frauen, Sarah und Rebecca, verdeutlicht, die beide 1959 geboren wurden und jeweils eine Tochter zur Welt gebracht haben. Der einzige Unterschied zwischen den beiden ist, wann sie ihre Töchter geboren haben. Sarah hat ihre Tochter 1990, während Rebecca ihre erst drei Jahre später zur Welt gebracht hat. Im Jahr 2023 gehen beide mit 66 in Rente, jedoch wird Rebecca aufgrund des Geburtszeitpunkts ihrer Tochter mit rund 20 Euro mehr verdient. Ab 2027 wird die Erziehungszeit jedoch für beide Frauen gleich bewertet. Dies sollten Steuerzahler finanzieren, da der Bund bereits 2026 knapp 128 Milliarden Euro in die Rentenkasse channelt und bis 2040 damit rechnen muss, dass der Beitragssatz von 18,6 Prozent auf 21,4 Prozent ansteigt.
Einführung der Aktivrente
Fokussieren wir uns auf den dritten Aspekt des Gesetzes, denn hier bleibt es für den Staat kostenneutral. Künftig können Rentner unter bestimmten Bedingungen auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze bei ihrem alten Arbeitgeber weiterarbeiten. Diese Änderung soll Anreize schaffen, länger im Berufsleben zu bleiben, und geht Hand in Hand mit der Aktivrente, die ab dem kommenden Jahr in Kraft tritt.
Dieser Aktivrente befreit Leute, die in die klassische Rentenkasse einzahlen, von der Besteuerung auf Löhne bis zu 2000 Euro, wenn sie weiterhin arbeiten. Schätzungen zufolge wird dies dem Staat ungefähr 890 Millionen Euro kosten. Das aufgebaute Steuermodell würde die Ausfälle zwischen Bund und Lände teilen.
Zusätzlich beschloss der Bundestag am Freitag ein Gesetz zur Stärkung der Betriebsrenten. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen so zu verbessern, dass in vielen Betrieben eine gute Altersvorsorge selbstverständlich wird. Ende 2023 hatten ca. 18,1 Millionen Beschäftigte eine Ansprüche im Rahmen der Betriebsrente.
Staatliche Unterstützung für Kinder
Ein weiterer, aber noch nicht fest stehender Punkt ist die geplante Unterstützung zur privaten Altersvorsorge in Form von einer Frührente. Ab dem nächsten Jahr sollen jedem Kind monatlich zehn Euro für den Vermögensaufbau zur Verfügung gestellt werden, beginnend beim Jahrgang 2020 und weiter für nachfolgende Generationen. Laut Plan wird man somit letztendlich alle Kinder zwischen six und 18 Jahren fördern. Die Koalition plant, dazu Mittel aus einem Aktienpaket im Wert von 10 Milliarden Euro zu verwenden.
Es gab jedoch noch keine Diskussion über die angekündigte zweite Rentenreform. Ursprünglich sollte gestern ein Antrag durch den Bundestag abgestimmt werden, der sich unter anderem mit den Vorschlägen der Reformkritiker befasst, deren Genussschein flexibel zu gestalten, was die finanzielle Gleichstellung dennoch erschwert hätte. Stattdessen hat man beschlossen, diesen Antrag eventuell zu einem späteren Zeitpunkt vorzulegen.
