Mord, Folter und Menschenrechtsverletzungen: Der Fall des Fahad A. wirft einen dunklen Schatten auf die Operationen des syrischen Geheimdienstes.
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen ehemaligen syrischen Geheimdienstmitarbeiter erhoben, der für Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich gemacht wird. Am 10. Dezember hat das Oberlandesgericht Koblenz die Klage gegen den Syrer Fahad A. veröffentlicht, laut einer offiziellen Mitteilung.
Die Vorwürfe beinhalten schwerwiegende Vergehen wie Mord, Folter und Freiheitsberaubung. Fahad A. soll während seiner Dienstzeit in Syrien aktiv an diesen Gräueltaten beteiligt gewesen sein. Die Möglichkeit, dass solche international geäußerten Verbrechen verfolgt werden, basiert auf dem Weltrechtsprinzip, weil sie nicht an geografische Grenzen gebunden sind.
Was geschah in der Al-Khatib-Abteilung?
Zumindest ab April 2011 verschärfte das syrische Regime unter der Führung von Baschar al-Assad die Brutalität gegenüber der Opposition und setzte dafür die Geheimdienste ein. Laut der Bundesanwaltschaft wurden oppositionelle Kritiker ohne rechtliche Grundlagen festgenommen, gefoltert und teilweise sogar ermordet.
Fahad A. arbeitete in diesem Zeitraum als Wärter im Ausländischen Geheimdienstgefängnis Abteilung 251, bekannt als Al-Khatib-Abteilung in Damaskus. In über 100 Verhören wird ihm vorgeworfen, Gefangene schwer gequält zu haben. Sie wurden etwa mit Stromstößen malträtiert oder mit Kabelschlägen geschlagen. Den Anweisungen seiner Vorgesetzten folgend, bereitete er den Gefangenen auch nachts Folterungen vor, wie sie beispielsweise das Aufhängen an den Decken und das Übergießen mit kaltem Wasser beinhalteten. Es wird geschätzt, dass bis zu 70 Personen an den katastrophalen Haftbedingungen und den Misshandlungen starben.
Im Mai dieses Jahres gab die Bundesanwaltschaft bekannt, dass Fahad A. in Pirmasens, Rheinland-Pfalz, festgenommen wurde. Aktuell dürfte er weiterhin in Untersuchungshaft sein. Zu den Details, wie und wann Fahad A. nach Deutschland gelangen konnte und wie er hier lebte, hat die Bundesanwaltschaft bisher keine Informationen veröffentlicht.
