Die Anführerinnen von HateAid, einer deutschen Menschenrechtsorganisation, die sich für Denunziationen im Netz einsetzt, haben sich klar gegen die Sanktionen der US-Regierung ausgesprochen. Josephine Ballon und Anna-Lena von Hodenberg äußerten sich in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur und bezeichneten die Aktionen als „Akt der Unterdrückung“. Sie sind nicht überrascht von den Maßnahmen, die ihrer Meinung nach deutlich machen, dass es hier um das Ignorieren von Rechtsstaatlichkeit geht.
Für die Damen von HateAid stellt dies eine neue Eskalation dar. Sie sagten: „Das US-Präsidentenamt stellt damit die europäische Unabhängigkeit infrage.“ Ihr Eindruck ist, dass die USA versuchen, den Einfluss von Unternehmen in Europa zu behindern, ganz abgesehen von bestehenden Gesetzen.
„Wir lassen uns von einer Regierung, die das Argument der Zensur nutzt, um die Stimme derjenigen zum Schweigen zu bringen, die sich für grundlegende Menschenrechte und Freiheit einsetzen, nicht einschüchtern“, bemerkten sie und betonten, dass die Arbeit ihrer Organisation als Beratungsstelle weitergeht. „Wir stehen solidarisch an der Seite aller, die ebenfalls unter ähnlichen Repressionen leiden könnten,“ fügten sie hinzu.
US-Regierung kritisiert europäische „Ideologen“
Das US-Außenministerium stellte am Dienstagabend fest, dass Einreise- und Aufenthaltsverbote für insgesamt fünf Personen eingeführt wurden. Die offiziellen Begründungen sprachen von „radikalen Aktivisten“ und „instrumentalisierten“ NGOs, die Zensurmaßnahmen in ausländischen Staaten anstoßen würden. Ihre Absicht war es eventuell, amerikanische Plattformen dazu zu bringen, „amerikanische Ideen“ zu dämpfen, die sie ablehnten.
Marco Rubio, der US-Außenminister, äußerte auf X, dass Europäer bei dieser Organisation von Ideologen „zu lange den Kurs geleitet“ haben, um amerikanische Plattformen dazu zu bringen, gegen amerikanische Ansichten vorzugehen. Er erklärte auch, dass die US-Regierung eine „exterritoriale Zensur“ nicht tolerieren werde. Zudem sind Behörden bereit, die Liste der Verbotenen zu verlängern, sollte es keine Veröffentlichung anderer Bedingungen geben.
