Die Grundsteuer-Reform, die seit Anfang des Jahres in Kraft ist, bleibt bestehen. Der Bundesfinanzhof in München hat die Überprüfung von Klagen aus Köln, Berlin und Sachsen abgelehnt, die von Immobilieneigentümern eingereicht wurden. Diese Klagen zielten darauf ab, die Neuregelung für ungültig zu erklären, doch das Gericht entschied anders.
In diesen drei Fällen hatten Grundbesitzer versucht, gegen die Reform zu kämpfen, nachdem sie in der ersten Instanz bereits gescheitert waren. Der kommende Schutz für die Grundsteuer zeigt die Entschlossenheit des Gerichts, die Reform zu bestätigen.
Grundsteuer betrifft alle Bürger: Auch Mieter sind gefordert
Es ist wichtig zu beachten, dass die neue Grundsteuer beinahe die gesamte Bevölkerung betrifft. Zwar müssen nur Eigentümer diese Steuer entrichten, doch in der Regel geben Vermieter die Kosten direkt an die Mieter weiter. Damit wird die Grundsteuer letztendlich zu einer finanziellen Belastung für alle.
Die Reform hatte sich als notwendig erwiesen, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die alte Regelung für nicht verfassungsgemäß erklärt hatte. Die Immobilienwerte waren im Westen seit 1964 und im Osten sogar seit 1935 nicht mehr aktualisiert worden, was zu enormen Steuergleichheiten führte.
