Ab dem nächsten Jahr wird es für ältere Arbeitnehmer spannend: Wer gesetzlich in Rente gehen sollte, aber trotzdem weiterarbeitet, kann bis zu 2000 Euro monatlich steuerfrei einstreichen. Das Bundeskabinett hat einen Entwurf für die sogenannte Aktivrente beschlossen. Dieses Steuer-Upgrade hat das Ziel, auch über die Altersgrenze hinaus im Beruf aktiv zu bleiben. Aber: Die Steuervergünstigung gilt lediglich für nicht selbständige Beschäftigungsformen, bei denen Arbeitgeber in die Rentenversicherung einzahlen. Beamte, Freiberufler und Unternehmer bleiben mangels Fördermöglichkeiten außen vor.
Im Gesetzentwurf wird darauf hingewiesen, dass eine Förderung vor allem mögliche Arbeitskräfte im Angestelltenverhältnis anziehen soll, um den beruflichen Nachwuchs in diesem Bereich zu sichern. Zahlreiche Selbständige haben darauf todesmutig ihre Arbeit bis nach der Regelaltersgrenze fortgesetzt. Hier heißt es laut dem Entwurf: „Anreize für diese Gruppe braucht es nicht unbedingt, um sie zum Weitermachen zu bewegen.“
Ein Steuerbonus, der beim Arbeitgeber ankommt
Die geplante Aktivrente könnte den deutschen Staat 890 Millionen Euro jährlich kosten. Schätzungen deuten darauf hin, dass jeweils rund 380 Millionen Euro auf Bund und Länder entfallen, während die Kommunen ca. 130 Millionen Euro „verlieren“. Der Umstand, dass jeder vierte von derzeit 672.000 sozialversicherungspflichtigen älteren Arbeitnehmern recht lange weiterarbeitet, könnte bedeuten, dass dies 168.000 Personen betrifft.
Die Einstufung als steuerfrei erfolgt ebenfalls über den Arbeitgeber. Der Arbeitslohn wird monatlich um die besagten 2000 Euro verringert, nur das verbleibende Einkommen unterliegt dann der Steuer. Alles was nicht zur aktiven Anstellung gehört, wird außen vor gelassen. Dazu zählen Abfindungen, Nachzahlungen oder Leistungen aus alten Verträgen aus Zeiten, in denen die Voraussetzungen für die Aktivrente nicht erfüllt waren.
Was ist mit der „Rente ab 63“?
Der Entwurf rechtfertigt die Regelung für ältere Arbeitnehmer als eine Maßnahme für alle Bürger: „Nur durch Beschäftigung und Produktivitätssteigerung können wir Fortschritt und Wohlstand aufrechterhalten.“ Angesichts des demografischen Wandels erscheint es sinnvoll, freiwillige Arbeiten im Rentenalter steuerlich zu begünstigen. Die Aktivrente soll somit den steuerlichen Druck mildern und die Attraktivität für die Arbeit über das reguläre Rentenalter hinaus steigern.
Zusätzlich sieht die Regierung den Vorteil, dass die Maßnahme zur Generationengerechtigkeit beiträgt. Hierbei wird angegeben, dass eine Steuervorlage auch langfristig den jüngeren Beschäftigten zugutekommen könnte, was den Wirtschaftsstandort Deutschland stärkt.
Vertreter der Industrie sind sich zwar der Bedeutung solcher Maßnahmen bewusst, finden die Umsetzung dennoch unzureichend. Sie fordern eine Überprüfung, da Preismotivationen zu einem beziehungsweise mehr Frühverrentungen abgeschafft werden sollten. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) nennt die abschlagsfreie Rente nach 45 Beschäftigungsjahren, auch als „Rente ab 63“ bekannt, eine weitreichende Fehlentwicklung. Der Bund plant, die Aktivrente sehr gründlich zu evaluieren und bis Ende 2029 zu klären, ob sie ältere Arbeiter tatsächlich zum Weitermachen motiviert hat. Auch könnte man über die Integration von Selbständigen in diese Regelung nachdenken.
Erhöhungen und Reformen im Rentenbereich
Die Aktivrente ist nur einue Teil eines umfassenden Rentenplans, den die schwarz-rote Koalition vor Einzug der Feiertage durch den Bundestag bringen möchte. Ergänzend soll ein Gesetz zur Stärkung der Betriebsrenten erlassen werden, sowie Reformen für geförderte Altersvorsorgemaßnahmen à la „Riester-Rente“. Der größte Kostenfaktor stellt das Ausschalten des sogenannten Demografiefaktors dar, der es ermöglichen soll, die laufenden Renten bis zum Jahr 2031 in stärkerem Maße anzuheben – was alleine bis 2040 die Rentenausgaben um rund 140 Milliarden Euro steigern wird.
Dazu kommt die von der CSU durchgesetzte Erhöhung der Mütterrente, die den Kalkulationen zufolge in diesem Zeitraum etwa weitere 65 Milliarden Euro kosten wird. Der bereits dafür zugesagte Etat wurde zudem bereits im August von der Regierung genehmigt. Mit diesem riesigen Betrag sollen potenzielle Momente einer Beitragserhöhung des Rentensatzes skirtiert werden.
Eine junge Abgeordnetengruppe innerhalb von CDU/CSU hat Bedenken bezüglich dieser Regelung- und den damit wahrscheinlich verbundenen Folgekosten von über 100 Milliarden Euro ab 2031 geäußert. Die erste öffentliche Debatte über diesen Gesetzentwurf wird am Donnerstag erwartet und könnte das Bild in der schwarz-roten Koalition aufschütteln sowie sichtbar machen.
Darüber hinaus baut die Union ihre Forderung nach einer „Frühstartrente“ ins Gesamtkonzept ein, was bedeutet, dass für jedes neu geborene Kind künftig ein Depot angelegt werden soll, in das der Staat monatlich zehn Euro investiert. Damit soll eine Art Hilfe zur Selbsthilfe entstehen, um im Berufsleben später individuelle Rücklagen zu bilden. Dieser Punkt erhielte im Regierungsplan voraussichtlich implementiert im Jahr 2026 eine Umsetzung.
