Klimaschutz im Fokus – UN-Gericht erkennt saubere Umwelt als Menschenrecht an

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Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat klargemacht, dass das 1,5-Grad-Ziel als zentrales Anliegen des Pariser Abkommens gilt. Ein neues Gutachten soll die rechtlichen Pflichten der Länder im Bereich Klimaschutz beleuchten und zieht dabei globale Aufmerksamkeit auf sich.

Resümiert hat der Gerichtshof in Den Haag, dass eine „saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt“ ein fundamentales Menschenrecht darstellt. Der IGH hat betont, dass die Nichteinhaltung von Maßnahmen zum Schutz der Erde vor den Folgen des Klimawandels möglicherweise gegen das Völkerrecht verstoßen könnte. In einem umfangreichen Dokument von über 500 Seiten wird dargelegt, wie sich Staaten im Kampf gegen den Klimawandel und dessen Folgen verhalten sollten.

Obwohl die Empfehlungen des Gutachtens für einzelne Staaten nicht rechtlich bindend sind, wird erwartet, dass sie politischen und rechtlichen Einfluss haben. Dies könnte beispielsweise auch Auswirkungen auf Klimaklagen gegen Firmen vor nationalen Gerichten haben. Zudem rechnen Klimafachleute mit einem neuen Schub für die UN-Klimaverhandlungen.

Der pazifische Inselstaat Vanuatu hat die Initiative zur Erstellung dieses Gutachtens vorangetrieben. Angesichts der steigenden Meeresspiegel sind die Menschen dort besonders von der Klimakrise bedroht.

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