Magdeburger Weihnachtsmarkt-Anschlag: Angeklagter kündigt Hungerstreik an

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Im aktuellen Prozess über den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt hat der Angeklagte, Taleb A., einen Hungerstreik angekündigt.

Anstatt sich zu der Tat selbst zu äußern, die am 20. Dezember 2024 mehrere Tote und viele Verletzte forderte, nutzte der 51-Jährige den zweiten Prozesstag, um sich unwesentlich zu äußern.

Die Anklage wirft ihm unter anderem vor, in direktem Mord in sechs Fällen sowie versuchtem Mord an mehr als 300 Personen verwickelt zu sein. Richter Dirk Sternberg machte jedoch klar, dass das Gericht nicht davon abkommen werde, sich mit den Tatsachen und der Vorgeschichte des Anschlags zu befassen.

Dirk Sternberg an den Angeklagten: „Es liegt an Ihnen, ob Sie an der Sitzung teilnehmen oder nicht.“

Der Angeklagte hatte am ersten Prozesstag einen Laptop gezeigt, auf dem die Botschaft „Sept. 2026“ zu sehen war – der Termin für die nächste Wahl in Sachsen-Anhalt – was seine politischen Ansichten unter Beweis stellte.

Das Gericht sah sich am Montag aber nicht durch die Ankündigung des Hungerstreiks des Angeklagten unter Druck. Sternberg berichtete, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt alles vorbereitet sei und man ohne ihn weitermachen könne.

Angeklagter kündigt Hungerstreik an

„Jetzt mache ich seit gestern Hungerstreik“, erwähnte Taleb A. vor Gericht. Er sprach von einem Vorhaben, dies drei Wochen durchzuhalten, ohne dabei ernsthafte körperliche Schäden zu befürchten. Am ersten Tag hatte er gestanden, am Steuer des Autos gesessen zu haben, das den Anschlag verübt hatte.

Der Angeklagte äußerte sich grundsätzlich wenig zur letzten Tat und vermied es, Beispiele für regressive Einstellungen zu nennen – von opgefestiger Reue ganz zu schweigen.

Psycho-Gutachter im Gerichtssaal

Ein psychiatrischer Gutachter verfolgt die Verfahrensergebnisse und wird mehrere Verhandlungstage anwesend sein, um Taleb A. zu beobachten. Es geht vor allem darum, zu klären, ob der Angeklagte zum Zeitpunk der Tat schuldfähig war. Bei einer möglichen Verurteilung könnte A. eine lebenslange Sicherungsverwahrung erwarten.

Seltsame Theorien und Ausreden

A. hat in seinen seltenen Äußerungen auch verdrehte Theorien über angebliche Vertuschungen von Polizisten und Behörden in Deutschland angesprochen, einschließlich Angehörigen geachteter Forscher wie Galileo, Hawking und Einstein. Er hatte Anspruch auf Aufklärung gekauft, seine Sorgen als nicht gewürdigt angemerkt und klagte über die nicht optimalen rechtlichen Rahmenbedingungen für ausländische Frauen.
Der Angeklagte, der behauptet, zahlreiche Ämter kontaktiert zu haben, wurde in den Bedenken des parlamentarischen Untersuchungsausschusses in Bezug auf die Häufigkeit seiner Anfragen untersucht.

Er stellte fest: „Hätte man ungehört an uns gehandelt, hätte ich niemanden getötet“. Kulminierend wollte er eine Ansprache an die Eltern eines tödlich verletzten Jungen halten, bis Richter Sternberg eingreifen musste.

Die Belastung wird spürbar

Die Verhandlungsumgebung für die etwa 180 Nebenkläger gehörte zur angespannten Atmosphäre. Beim zweiten Prozesstag erschienen lediglich etwa 30 beeinträchtigte Zuschauer im Vergleich zur Auftaktveranstaltung. Die Reihen waren aber gut ausgefüllt, um mehr als 100 Plätze.
Die Sicherheitsvorkehrungen bleiben hoch, der Angeklagte wird mit einem Hubschrauber vom Gefängnis transportiert. Ungefähr 50 Verhandlungstage bis zum 12. März 2026 sind derzeit für den Prozess eingeplant.

Unterdessen gibt es Bewerbungen von der Stadtverwaltung Magdeburg durch Ungewissheiten bezüglich des diesjährigen Weihnachtsmarkts. Es wurden hintergrundseitige Bedenken hinsichtlich der momentanen Sicherheitswahrnehmung kommuniziert, die die Genehmigung seitens des städtischen Veranstalters vorerst verhinderten.

Bürgermeisterin Simone Borris warnte davor, dass es ein stark negatives Signal sendet, falls es dem Weihnachtsmarkt nicht vergönnt ist, stattzufinden.
Dafür sollte man mindestens die Gefahren der Szene für die breite Bevölkerung ersichtlich machen. (dpa/AFP)

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