Bärbel Bas, die Arbeitsministerin, hat eine interessante Idee zum Renteneintritt aufgebracht: Statt das Präludium in den Ruhestand an das Alter zu knüpfen, könnte man besser die Anzahl der Beitragsjahre berücksichtigen. Das würde insbesondere für Akademiker bedeuten, dass sie möglicherweise bis ins hohe Alter arbeiten müssen.
In einem Interview mit dem ARD-„Bericht aus Berlin“ signalisierte Bas Zustimmung zu diesem Vorschlag. Es gäbe verschiedene Vorstellungen darüber, wie man das Renteneintrittsalter gestalten könnte: entweder angepasst an die Lebenserwartung der Menschen oder an die Anzahl der Jahre, in denen sie in die Sozialversicherung eingezahlt haben.
Ein Beispiel von Bas: Wer bereits mit 16 eine Ausbildung beginnt und dort lange einzahlt, könnte sogar früher in Rente gehen. Hingegen müssen jene, die zuerst ein Studium absolvieren und später ins Berufsleben einsteigen, auch länger für ihre Rente arbeiten. Darüber will die Rentenkommission sicherlich diskutieren.
Ein Vorschlag von Jens Südekum, Wirtschaftsprofessor
Der Wirtschaftsprofessor Jens Südekum hat dieser Idee zuvor ebenfalls einen Anstoß gegeben. Er erklärte im „Bild“-Interview, dass die Lebensarbeitszeit ein entscheidender Faktor sei, um die gesetzliche Rente aufrechtzuerhalten. „Es ist nicht sinnvoll, ein starres Rentenalter von 70 Jahren aufrechtzuerhalten. Stattdessen sollten wir den Renteneintritt an die Mindestanzahl von Beitragsjahren binden,“ so Südekum.
Laut ihm sollte man den Fokus verstärkt auf tatsächliche Lebensarbeitszeiten legen. Akademiker beginnen oft später, in die Rentenkasse einzuzahlen, verglichen mit denen, die gleich nach der Schule eine Lehre anfangen. „Wenn wir den Beginn der Rente an die Anzahl der Beitragsjahre knüpfen, ist das ein gerechterer Ansatz,“ argumentiert er. Zudem ist Südekum persönlicher Berater von Finanzminister Lars Klingbeil.
Bas hatte schon der „Rheinischen Post“ gesagt, dass Leute, die früh mit dem Einzahlen beginnen, zum Beispiel beim Lehrbeginn mit 16, auch früher in den Ruhestand gehen dürften als diejenigen, die erst nach ihrem Studium einberufen werden.
Rentenreform steht noch aus
Bis 2031 wird das Rentenalter stufenweise auf 67 Jahre angehoben. Wer jedoch 45 Beitragsjahre aufweisen kann, darf früher in Rente. Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 1953 geboren wurden, erhöht sich diese Altersgrenze abzüglich von zwei Monaten pro Jahrgang. Geborene nach dem 1. Januar 1964 können ohne Abschläge mit 65 in Ruhestand gehen.
Nach monatelangen Diskussionen stimmte der Bundestag vergangene Woche für das Rentenpaket, das nun noch den Bundesrat passieren muss. Ein Streitpunkt war die Stabilisierung des Rentenniveaus sowie die Erweiterung der Mütterrente. Vor Weihnachten soll eine Rentenkommission eingesetzt werden, die bis Mitte 2026 Vorschläge entwickeln soll, die dann schnell in rechtliche Schritte überführt werden sollen.
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