Stärkere Abschieberegeln – Einigung der EU-Innenminister zur Asylpolitik

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Die Innenminister der EU-Staaten haben sich beim Thema Migration geeinigt und dabei unter anderem schnellere Ablehnungen von Asylanträgen sowie die Einführung einer gemeinsamen Liste sicherer Herkunftsländer beschlossen. Auch dazu, wie Flüchtlinge innerhalb der EU umgesiedelt werden können, wurden Vereinbarungen getroffen.

Um den Druck auf abgewiesene Asylbewerber zu erhöhen, plant die EU eine effizientere Abwicklung von Abschiebungen. Im Rahmen dieser Maßnahmen werden erhebliche Pflichten für Personen ohne Aufenthaltsrecht eingeführt, die auch mit weniger sozialen Leistungen rechnen müssen, falls sie mit den Behörden nicht kooperieren. Dieses Vorgehen wurde bei einem Treffen der Innenminister in Brüssel bekannt gegeben.

Ein weiteres Ziel der EU-Innenminister ist die weitergehende Verschärfung des Asylrechts. Dazu gehören zwei grundlegende Änderungen: Das Konzept der sicheren Drittstaaten wird überarbeitet und eine einheitliche Liste sicherer Herkunftsländer soll eingeführt werden. „Jedes Jahr kommen Zehntausende nach Europa und stellen Asylanträge, obwohl sie aus sicheren Ländern stammen“, sagte der dänische Innenminister Rasmus Stoklund, dessen Land derzeit den Ratsvorsitz innehat. Diese neuen Bestimmungen sollen schnellere und effektivere Verfahren beim Asyl ermöglichen.

Zukünftig können Staaten Asylanträge einfacher ablehnen, wenn bereits im Drittstaat ein Schutz besteht. Es ist nicht mehr zwingend notwendig, dass der Antragsteller eine Verbindung zu diesem Drittstaat hat. Diese Regelung kann auch greifen, wenn der Antragsteller über den Drittstaat eingereist ist oder bei bestehenden Abkommen zur Asylantragsbearbeitung.

Ein gepanzertes Fahrzeug der polnischen Grenztruppen an der Grenze zu Belarus
Polnisches Grenzfahrzeug an der belarussischen Grenze. picture alliance/dpa/AP/Czarek Sokolowski

Das neue System sieht auch die Errichtung von Rückführungszentren in Drittstaaten so vor, dass Asylbewerber auch in Länder zurückgebracht werden können, in denen sie nie zuvor gewesen sind. Außerdem dürfen abgelehnte Antragsteller während eines Einspruchs nicht automatisch in der EU verbleiben.

Einigung auf eine gemeinsame Liste sicherer Herkunftsländer

Markant ist auch, dass nunึ่ง die EU eine gemeinsame Liste sicherer Herkunftsländer aufgestellt hat. Darauf befinden sich Ägypten, Marokko, Tunesien, Indien, Kosovo, Bangladesch und Kolumbien. Für Asylbewerber aus diesen Nationen werden beschleunigte Verfahren vorgesehen, beispielsweise an den Grenzen oder in Transitbereichen. Zudem gelten Antragsteller aus EU-Beitrittskandidatenländern regulär als sicher, solange nicht Kriegs- oder schwere Menschenrechtsrisiken vorliegen.

Außerdem haben die Innenminister beschlossen, dass 21.000 Schutzsuchende innerhalb der EU umgesiedelt werden, um besonders belastete Mitgliedstaaten zu entlasten. Dies geschieht im Rahmen eines „Solidaritätspools“.

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Migrationsthemen: Lächeln in schwierigen Zeiten. Michael Kappeler/dpa-Pool/dpa; ANE/picture alliance; Montage: Infografik WELT

Weniger belastete Länder innerhalb der EU werden auch im Rahmen des Solidaritätsmechanismus, der 2024 mit einer umfassenden Asylreform implementiert wird, 420 Millionen Euro aufbringen. Geplant sind insgesamt 30.000 umzusiedelnde Asylbewerber und ein Erlass von jährlich 600 Millionen Euro im Rahmen der Asylreform, die allerdings erst im Juli 2026 in Kraft tritt. Daher haben die Länder mittlerweile ihre eigenen, niedrigeren Beitragszusagen vereinbart.

Bisher bleibt unklar, welchen konkreten Anteil Deutschland oder andere Länder zur Zahlung leisten müssen. Ein Blick auf die Situation zeigt, dass Deutschland bereits viele Asylbewerber betreut, für die meist andere Mitgliedstaaten zuständig wären.

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