Im Streit über Rechte am Parteilogo und dem Markennamen erwies sich die AfD als Verlierer. Das zuständige EU-Amt in Alicante hat gegen die Partei entschieden, was für die AfD nicht ohne Folgen bleibt.
Die Alternative für Deutschland (AfD) ist in einem Markenrechtsstreit gescheitert. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) urteilte, dass die AfD die Markenrechte an ihrem Parteilogo sowie am Kürzel verliert. Im Anschluss beabsichtigt die Partei, rechtliche Schritte gegen diesen Entschluss einzuleiten, wie die Nachrichtenagentur dpa erfuhr.
Die Konsequenzen dieser Entscheidung sind nicht unerheblich. Der Verlust der Markenrechte macht es der AfD schwer, anderen die Nutzung ihres Logos oder Kürzels für kommerzielle Zwecke zu untersagen. Zahlreiche Produkte, wie T-Shirts oder Merchandise, könnten davon betroffen sein.
„Wir werden Einspruch gegen die Entscheidungen des EUIPO einlegen und sind optimistisch, dass sich das Urteil zu unseren Gunsten ändert“, erklärte die Bundesgeschäftsstelle der AfD kürzlich.
Der Stein ins Rollen kam im September 2023, als eine Berliner Anwaltskanzlei beim EU-Amt in Spanien eine Anfrage auf Verfall der Markenrechte stellte. Dieses sogenannte Löschungsverfahren wurde eingeleitet, nachdem der Antrag damit begründet wurde, dass die Marke über einen kontinuierlichen Zeitraum von fünf Jahren nicht ernsthaft genutzt wurde.
Nach über zwei Jahren entschied das EUIPO, den Antrag zu genehmigen. Die Beweise, die die AfD vorlegte, zeigten laut Behörde lediglich eine interne Nutzung ohne jegliche kommerzielle Einnahmen, was letztlich zum Urteil führte.
Zudem gab die AfD zu, dass gegen sieben ihrer Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München ebenfalls Löschungsverfahren laufen, deren Klärung vermutlich erst im nächsten Jahr erfolgt. „Egal, wie diese Verfahren enden, unser Name, die Kurzform ‚AfD‘ und auch unser Logo sind durch viele weitere Marken und Namensrechte gut geschützt“, so die Aussage der Partei.
Zusätzliches Interesse:Aktuelle Verdachtsfälle gegen AfD-Politiker – Maßnahmen im Rahmen von Terrorermittlungen.
