Amtsgericht Wü rzburg entscheidet gegen AfD-Politiker Halemba

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Von Michael Donhauser

In Wü rzburg hat das Amtsgericht beschlossen, den Befangenheitsantrag, den der 24-jährige AfD-Politiker Daniel Halemba gestellt hat, abzulehnen. Dies teilte das Gericht mitteilen. Es waren keine hinreichenden Gründe festzustellen, die ein Misstrauen gegen den Richter begründen könnten.

Daniel Halemba (24, AfD) muss vor Gericht.
Daniel Halemba (24, AfD) steht vor Gericht.

Zwei Tage vor dieser Entscheidung gab Halemba jedoch an, seine Anträge seien wohl positiv beschieden worden, was er als Schritt in die richtige Richtung in seinem rechtlichen Kampf gegen verschiedene Vorwürfe deutete.

Bereits im Januar nächsten Jahres wird Halemba sich vor dem Jugendschöffengericht unter anderem wegen Volksverhetzung verantworten müssen. Das Gericht hat die Anklage in vier von fünf Punkten der Staatsanwaltschaft akzeptiert. Da Halemba zum Zeitpunkt einiger der Taten erst 20 Jahre alt war, greift hier das Jugendstrafrecht.

Der ernsthafte Vorwurf der Volksverhetzung resultiert darauf, dass bei einer Geburtstagsfeier des Politikers ein Lied der als kriminelle Vereinigung eingestuften Band „Landser“ gespielt worden sein soll, was als problematisch gilt.Halemba beharrt jedoch darauf, dass er zur besagten Zeit nicht anwesend war.

Weitere schwere Vorwürfe gegen Halemba: Geldwäsche, Nötigung, Sachbeschädigung

Die Vorwürfe gegen den 24-Jährigen wiegen schwer.
Die Anschuldigungen gegen den 24-Jährigen sind gravierend.

Zusätzlich erhebt die Staatsanwaltschaft Vorwürfe zu Nötigung, Sachbeschädigung und Geldwäsche. Halemba wird vorgeworfen, einen Anwalt unter Druck gesetzt und dessen Kanzleiräume beschädigt zu haben.

Er soll zudem Geld, das aus Betrügereien Dritter stamme, auf ein Konto im Baltikum überwiesen und dort bereits in Kryptowährung umgewandelt haben.

Eine Anklage wegen der Verwendung von Symbolen von verfassungswidrigen Organisationen wurde vom zuständigen Gericht allerdings abgelehnt.

Berichten zufolge hatte Halemba in einem Zimmer einer Wü rzburger Studentenverbindung einen SS-Befehl aus dem Jahr 1939 von Heinrich Himmler zur Schau gestellt. Das Gericht befand jedoch, dass er diesen Befehl nicht öffentlich gezeigt habe, sodass keine strafrechtlichen Konsequenzen entstünden.

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