Debatte um Sterbehilfe neu entfacht: Lauterbach fordert klare Regeln

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Der tragische gemeinsame Tod der Kessler-Zwillinge hat in Deutschland eine hitzige Diskussion zur Sterbehilfe ausgelöst. Karl Lauterbach, der frühere Gesundheitsminister, äußert seine Bedenken und fordert eine gesetzliche Regulierung.

Debatte um Sterbehilfe neu entfacht: Lauterbach fordert klare Regeln

DerICTURE dies so, dass die gegenwärtigen Regelungen es ermöglichen, dass Menschen unter Umständen Suizidassistance in Anspruch nehmen, die aus psychischen Gründen möglicherweise nicht in der Lage sind, eine informierte Entscheidung zu treffen. „Die Situation, wie sie derzeit ist, ist ethisch nicht akzeptabel“, erklärt Lauterbach in einem Interview mit der Rheinischen Post.

Nach dem selbst gewählten Tod der Kessler-Zwillinge Ellen und Alice hat der frühere Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eine gesetzliche Regelung zum assistierten Suizid gefordert.
Karl Lauterbach fordert nach dem selbstgewählten Tod der Kessler-Zwillinge Ellen und Alice klare gesetzliche Regelungen für den assistierten Suizid.

Er kritisiert, dass finanzielle Interessen in der Selbsttötungshilfe nicht ausgeschlossen werden können. Lauterbach bekennt, dass er die Idee des assistierten Suizids grundsätzlich befürwortet, aber betont: „Die Entscheidung muss unter vollständiger psychischer Freiheit und ohne kommerziellen Druck getroffen werden.“ Nur dann könnten die Menschen sicherstellen, dass sie ihren letzten Willen aus einem freien Willen und nicht unter Druck oder aus Verzweiflung umsetzen.

Kessler-Zwillinge klären die rechtliche Situation in Deutschland

Der Tod von Ellen und Alice Kessler, die beide 89 Jahre alt wurden, hat die Sterbehilfediskussion in den Fokus gerückt. Bereits seit einigen Jahren stehen die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum assistierten Suizid unter verstärkter Debatte in Deutschland.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2019 zwar das Verbot der Suizidhilfe aufgehoben, doch konkrete gesetzliche Vorgaben gibt es weiterhin nicht. Das Gericht betont: Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ist ein wesentlicher Bestandteil der persönlichen Autonomie, was theoretisch auch für Menschen gilt, die nicht unheilbar krank sind.

Situation zur Sterbehilfe und wie sie ist

Aktive Sterbehilfe wird in Deutschland weiterhin wie ein echter Straftatbestand behandelt. Wer aktiv eingreift, um jemanden zu töten, kommt dafür ins Gefängnis. Der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen allerdings ist nicht strafbar, solange es im Sinne des Patienten geschieht. Genauso gilt dies bei Schmerztherapien, die das Leben verkürzen können – eine Grauzone. Auch die Unterstützung bei Selbsttötung ist straffrei, solange die betroffene Person selbst das entscheidende Mittel einnimmt.

Zusätzlich hatte das Bundesverfassungsgericht den Paragraphen 217, der geschäftsmäßige Sterbehilfe unter Strafe stellte, für nichtig erklärt und die Notwendigkeit von gesetzlichen Neuregelungen angesprochen.

Politik bleibt am Thema Sterbehilfe dran, es braucht aber klare Vorgaben

Seit dem Urteil hat sich der Bundestag intensiv mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Sterbehilfe auseinandergesetzt. Mehrere politische Fraktionen engagieren sich, um unterschiedliche Sichtweisen zu diesem Thema abzuwägen.

Im Juli 2023 wurden zwei Gesetzentwürfe zur Abstimmung gebracht, aber keiner kam durch. Beide Ansätze zielen darauf ab, Sterbehilfe nur für Volljährige zu ermöglichen, aber sie legten andere Kriterien und Sanktionen zugrunde.

Nun arbeitet eine neue Gruppe an der Neuregelung des assistierten Suizids und prüft verschiedene Perspektiven, um baldmöglichst eine Lösung zu präsentieren, die alle Meinungen berücksichtigt. Ein konkreter Zeitrahmen für den neuen Gesetzesentwurf ist allerdings noch ungewiss. (Quellen: Rheinische Post, Agenturen) (cs)

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