Farb-Attacke auf den Landtag: 2.000 Euro Geldstrafe für Protest

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Letztes Jahr erregte eine Aktion gegen die Situation im Gaza, als mehrere Personen den Landtag in Hannover mit roter Farbe besprühten. Sie hinterließen dabei islamistische Symbole und politische Botschaften. Nun wurde einer dieser Täter, ein 25-Jähriger, verurteilt und muss 2.000 Euro zahlen – damit entgeht er einer möglichen Haftstrafe.

In lediglich einer Gerichtssitzung entschied das Amtsgericht Hannover über die Strafe: Der Angeklagte erhielt für seine gemeinschädliche Sachbeschädigung 100 Tagessätze zu je 20 Euro. Dieses Urteil entsprang den Forderungen der Staatsanwaltschaft, ist aber noch nicht verbindlich. Der Verteidiger überlegt, gegen das Urteil vorzugehen.

Der Richter begründete das milde Urteil unter anderem damit, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat noch nie straffällig wurde und ihm keine Zerstörungswut nachgewiesen werden konnte. Jedoch wurde die hohe Schadenssumme von etwa 70.000 Euro als belastend angerechnet.

Familienangelegenheiten in Gaza

Der Anwalt des Angeklagten kritisierte die Situation in Gaza als „Genozid“ und bezeichnete den Ort als „größtes Freiluftgefängnis der Welt“. Er argumentierte, dass sein Mandant, der sich den Palästinensern zugehörig fühle und auch Verwandte in Gaza habe, sich machtlos fühlte. Diese Ohnmacht treib ihn an.

Zuvor hatte der Angeklagte an legalen Demonstrationen teilgenommen, allerdings ohne Erfolg. Daher entschied er sich, auf die Vandalismus-Aktion am Landtag zurückzugreifen, um dem Gaza-Konflikt mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen.

Trotz seiner persönlichen Betroffenheit verwies der Richter jedoch darauf, dass die Bürger in Deutschland legale Möglichkeiten haben, um ihre politischen Ansichten zu vertreten. Für gewaltsame Protestformen sei kein Recht gegeben.

Wiard Siebels, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, äußerte sich zur Farbattacke und erklärte: „Wer den Landtag beschmiert, schädigt das zentrale Symbol unserer Demokratie“. Das sei jenseits des legitimen Protests und verletze die Regeln des demokratischen Miteinanders.

Teilschuldig, teils nicht

Der junge Mann gestand, dass er im September zusammen mit mehreren anderen Unbekannten die Fassade des Landtags verunstaltet hatte. Er hatte darauf „Free Gaza“ mit roter Farbe geschrieben. Allerdings bestritt er, das rote Dreieck, ein Symbol der Hamas, mitgemalt zu haben.

Eine Polizistin, die den Fall bearbeitete, konnte über Überwachungskameras eine Gruppe von Tätern identifizieren. Nur der 25-Jährige konnte jedoch während der Ermittlung als Beteiligter festgemacht werden – außerdem wurden bei einer Durchsuchung seine Kleidung und Farbspuren entdeckt.

Zusätzlich zur Geldstrafe muss der Angeklagte nun auch die Verfahrenskosten tragen. Obwohl er für seinen Mandanten lediglich eine Kostenensenkung auf 750 Euro beantragt hatte, beläuft sich das gesetzliche Strafmaß für gemeinschädliche Sachbeschädigung auf bis zu drei Jahre Haft.

Reinigungsaufwand von rund 70.000 Euro

Laut dem Leiter des Gebaeudemanagements kapitulierte der Zustand der Fassade unter den Umständen der Farbattacke, was einen Reinigungsaufwand von ungefähr 70.000 Euro zur Folge hatte. Eine finale Rechnung steht allerdings noch nicht aus; derzeit trägt diese Kosten der Steuerzahler.

Um die denkmalgeschützte Fassade wiederherzustellen, wurden drei unterschiedliche Firmen beauftragt. Nach anfänglichen Reinigungsversuchen kam Lasertechnologie zum Einsatz, um die in die Oberfläche eingedrungene Farbe zu entfernen.

Zu allem Überfluss wird dem Angeklagten außerdem nachgesagt, ein Kunststück auf der Leineschlossbrücke ebenfalls mit roter Farbe bespritzt zu haben. Auch hierfür war aufwendige Reinigung nötig.

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