Friedrich Merz plant kräftige Einschnitte beim Bürgergeld: Wer ist betroffen?
Bürgergeld, die soziale Unterstützung, ist für viele eine wichtige Finanzhilfe. Allerdings ist nicht jeder in Deutschland gleichzeitig auch berechtigt dafür. Einige Gruppen sind ausgeschlossen.
Die Diskussion um die Reform des Bürgergeldes wird von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) angeführt, der eine kritische Haltung einnimmt. Geplant sind Einsparungen: Bei den aktuell geschätzten Kosten von insgesamt 50 Milliarden Euro sollen „signifikante Kürzungen“ umgesetzt werden. Doch welche Gruppen fallen unter diese Regelung und erhalten leider kein Bürgergeld?
Wer bekommt Bürgergeld und wer nicht?
Das Bürgergeld,welches seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist, hat die vorherige Hartz-IV-Regelung abgelöst. Es wurde ins Leben gerufen, um Menschen, die aus eigener Kraft nicht für ihren Lebensunterhalt sorgen können, ein menschenwürdiges Mindestmaß an Existenzsicherung zu gewährleisten, erklärt die Bundesregierung. Die Corona-Krise sei ein Beispiel dafür gewesen, wie rasch Menschen unverschuldet in Schwierigkeiten geraten können.
Das Bürgergeld wird denen gewährt, die, trotz intensiver Bemühungen, keine Arbeit finden können oder lediglich ein unzureichendes Einkommen erzielen. Zu den Anforderungen gehören auch: mindest ein Alter von 15 Jahren, ein fester Wohnsitz als Lebensmittelpunkt in Deutschland sowie der Nachweis einer gewissen Bedürftigkeit. Zudem darf das Rentenalter noch nicht erreicht sein, und Bedürftige müssen in der Lage sein, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten.
Ausschlussgruppen und alternative Leistungen
Einige Personen sind jedoch vom Bürgergeld ausgeschlossen. Zum Beispiel erhalten Rentner Altersbezüge statt Bürgergeld, während Menschen, die nicht arbeitsfähig sind, oftmals Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben. Ebenfalls schließt ein Gesamteinkommen, das aus Leistungen wie Elterngeld, Kindergeld oder Unterhaltsvorschuss des Jugendamtes besteht, den Bezug des Bürgergeldes aus, sofern es ausreichend ist, um den Lebensunterhalt zu sichern.
Wichtig zu wissen ist, dass auch Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen mit BAföG in der Regel nicht für Bürgergeld infrage kommen; Ausnahmen sind wegen Unterbrechungen des Studiums, wie Schwangerschaft oder Krankheit, möglich. Darüber hinaus können auch nicht-erwerbsfähige Menschen in einem Haushalt mit leistungsberechtigter Person in speziellen Fällen Bürgergeld beantragen. Asylsuchende hingegen können erst nach Erlangung der Flüchtlingsanerkennung mit Bürgergeld versorgt werden; vorab erhalten sie Unterstützung gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Vermögen und die Regelungen beim Bürgergeld
Wer Bürgergeld beantragt, muss zunächst auf eigenes Vermögen zugreifen. Über einen Zeitraum von zwölf Monaten gilt jedoch eine Karenzzeit: In dieser Zeit bleibt das Vermögen bis zu 40.000 Euro für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft und bis zu 15.000 Euro für jede weitere Person geschützt. Nur wenn dieser Betrag überschritten wird, wird die Unterstützung auf Grundlagen des Vermögens circa Eigentum, Ersparnissen oder Wertgegenständen berechnet.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Änderungen in Sicht: Merz spricht von Fehlanreizen
Im zweiten Halbjahr 2025 plant die Regierung, das Sozialstaatsprogramm zu reformieren. Laut dem Koalitionsvertrag steht eine Umgestaltung des Bürgergeldes zu „einer neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende“ an. Kanzler Merz begründet die Einschnitte mit finanziellen Notwendigkeiten und dem Wunsch, „Fehlanreize“ im System zu beseitigen.
Steffen Mau, Wissenschaftler, kritisiert in seinem Podcast „Lage der Nation“ jedoch die erhebliche Fokussierung des öffentlichen Diskurses auf das Bürgergeld und die damit(mysql:2abcd) einhergehenden Fragestellungen; anstatt über Themen wie Erbschaftssteuern oder Einkommenssteuern zu sprechen. Dies habe zur Folge, dass unterschiedliche soziale Schichten miteinander im Konflikt stünden, seit jeher lag der thematische Fokus auf den oberen Einkommensgruppen, die z.B. im Niedriglohnsektor arbeiten, so Mau.
