Der verurteilte Rechtsextremist Liebich hat sich kürzlich einem Geschlechtseintrag geändert. Er soll heute im Frauen-Gefängnis Chemnitz einsitzen. Das Bundesjustizministerium hat aber deutlich gemacht, dass es nicht zwingend nötig ist, ihn dort unterzubringen.
Marla-Svenja Liebich, bekannt für ihre rechtsradikale Haltung, wird heute im Chemnitzer Frauengefängnis ihre Haftstrafe antreten. Die Ministeriumssprecherin stellte jedoch klar, dass der Geschlechtseintrag nicht allein maßgeblich sein sollte, wenn es um die Unterbringung von trans, inter und nicht-binären Menschen im Gefängnis geht.
„Die Länder sind nicht verpflichtet, nur nach dem Geschlechtseintrag zu gehen“, sagte die Sprecherin in einem Interview.
In demselben Kontext äußerte auch Sophie Koch, die Queerbeauftragte der Bundesregierung, ihre Meinung: „Das sächsische Justizvollzugsgesetz erlaubt spezifische Betrachtungen dieses Einzelfalls.“
Die bevorstehende Haft von Liebich hat zudem die Diskussion innerhalb der Koalition über das neue Gesetz zur Änderung des Geschlechtseintrags angestoßen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) ist der Meinung, dass Liebich die neuen Regelungen missbrauche, und schlägt Änderungen an dem erst kürzlich in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetz vor.
Koch warnte eindringlich davor, rechten Populisten zu folgen: „Man sollte sich nicht von ihrer Hetze und ihren Methoden leiten lassen. Solche extremen Einzelfälle dürfen nicht das Maß unseres Handelns sein.“
Liebich wurde im Juli 2023 vom Amtsgericht Halle für Volksverhetzung, üble Nachrede und Beleidigung verurteilt – damals firmierte er noch als Sven Liebich.
