Neue Regeln beim Bürgergeld: Wer könnte bald leer ausgehen?

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Neue Regeln beim Bürgergeld: Wer könnte bald leer ausgehen?

CDU-Fraktionschef Jens Spahn hat klare Ansichten zum Bürgergeld und ist fest entschlossen, einigen Leistungsempfängern diese Unterstützung zu entziehen. Er betont: „Wer arbeiten kann und einen Job maddelijk herunterlädt, sollte kein Bürgergeld mehr erhalten – das ist im Grunde genommen eine Frage der Gerechtigkeit.“ Laut Spahn könnten die ersten Veränderungen schon bald spürbar sein.

In dem Koalitionsvertrag könnte man bereits einige Hinweise auf die beabsichtigten Änderungen sehen. Hier haben CDU, CSU und SPD entschieden, das bisher bestehende System durch eine neue Regelung zur Grundsicherung für Arbeitssuchende zu ersetzen. Die Sanktionsmaßnahmen sollen schneller und unbürokratischer durchgesetzt werden: Menschen, die in der Lage sind zu arbeiten, aber wiederholt Ablehnungen ausgesprochen haben, müssen damit rechnen, dass ihnen die Unterstützung vollständig entzogen wird.

Bürgergeld gibt es bald nicht mehr – Reduzierung der Empfängerzahlen erwünscht

Spahn sagt: „Wenn jemand ein Jobangebot ausschlägt, dann brauch er eigentlich keine Unterstützung mehr.“ Auch Arbeitsministerin Bärbel Bas von der SPD beteiligt sich an der Diskussion und betont die Notwendigkeit von Gerechtigkeit sowohl für die Hilfsbedürftigen als auch für jene, die durch ihre Arbeit die soziale Hilfe finanzieren.

Der Fraktionschef macht deutlich, dass die Reform des Bürgergeldes nicht nur eine Bemühung um Einsparungen ist. „Diesen Herbst geht es los mit der Abschaffung des Bürgergeldes. Die Zielsetzung ist, dass die Anzahl der Empfänger deutlich sinkt.“ Über den Umfang der neuen Regelungen gibt es allerdings unterschiedliche Meinungen innerhalb der Koalition. Während Bas ihre Grenzen bei den Sanktionen zieht, drängt CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann auf tiefgreifende Umwälzungen.

Der monatliche Regelsatz sei jedoch von den Reformen nicht betroffen, so das Versprechen Spahns. Probleme sieht man jedoch bei Miet- und Heizkostenzuschüssen: „Aktuell werden die Mietkosten im ersten Jahr angeboten, unabhängig davon, ob sie gerechtfertigt sind oder nicht. Das nutzen die Vermieter schamlos aus. Dies muss aber sofort abgeschafft werden“, es sollten flexiblere Pauschalen erstellt werden, die die Jobcenter verwalten könnten.

Strengere Sanktionen trotz niedriger Zahlen von „Totalverweigerern“

Spahns Maßnahmen zu den Sanktionsregelungen gehen weit über die bisherigen Änderungen hinaus: Nachdem das Haushaltsfinanzierungsgesetz am 28. März 2024 in Kraft trat, bekamen Jobcenter die Möglichkeit, das Bürgergeld für maximal zwei Monate zu streichen, wenn sich Empfänger weigern, eine zumutbare Arbeit anzunehmen, wie die Bundesregierung informiert.

Die Statistiken zeigen, dass die so genannten „Totalverweigerer“ ein eher geringes Problem darstellen: Laut der Tagesschau erhielten 13.838 Personen in den ersten 11 Monaten des letzten Jahres weniger Bürgergeld, da sie keine Arbeit, Ausbildung oder Fortbildung annehmen wollten. Das entspricht nur 0,86 Prozent der erwerbsfähigen Menschen.

Neue Regelung auch gegen Missbrauch des Bürgergeldes

Die Diskussion um das Bürgergeld dreht sich nicht ausschließlich um Weigerungsprioritäten. Arbeitsministerin Bas konkretisiert, dass auch gegen mafiöse Strukturen vorgegangen werden soll. Spahn hebt im NOZ-Interview hervor, dass Menschen oft von organisierten Gruppen in überteuerte Wohnungen gesteckt werden und gleichzeitig das Bürgergeld beziehen. Das ist ein Thema, das besonderen Ärger verursacht.

Ein zusätzliches Thema sind Empfänger, die im EU-Ausland leben. Linnemann hat vorgeschlagen, Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse als Voraussetzung für den Aufenthalt in der EU zu definieren. Spahn beschreibt dies als „EU-Initiative“, mit dem Ziel, Missbrauch zu vereiteln. Sechs Stunden Arbeit pro Woche würde für Sozialleistungen im europäischen Ausland schlichtweg nicht ausreichend sein.

Für Oktober 2025 kündigte Bas an, einen Gesetzentwurf vorzulegen; die umfassende Reform soll 2026 in Kraft treten. Aktuell beziehen etwa 5,3 Millionen Menschen Bürgergeld, inklusive 1,4 Millionen ohne Erwerbsfähigkeit, hauptsächlich Kinder unter 15 Jahren. Laut dem Haushaltsplan 2025 steigen die Kosten der neuen Grundsicherung auf über 51 Milliarden Euro. (cln)

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