Die Bundesregierung hat eine Einigung über einige entscheidende Aspekte der Bürgergeldreform erzielt. Ab sofort könnte es für Menschen ernst werden, die mehrfach Jobcenter-Anfragen ignorieren, da sie dann riskieren, ihre gesamte Grundsicherung zu verlieren.
Nach einigem Hin und Her wurde nun der Weg für einen Kabinettsbeschluss freigemacht, der grundlegende Änderungen für die Regeln der Grundsicherung beinhaltet. Zum Beispiel: Wer zwei Termine im Jobcenter versäumt, droht der Verlust von 30 Prozent seiner zustehenden Leistungen. Dies entspricht der maximalen Leistungsminderung laut Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.
Besonders empathisch zeigte sich die Ministerin für Arbeit und Soziales, Baerbel Bas (SPD), die betonte, dass besonders schutzbedürftige Gruppen, wie Menschen mit psychischen Erkrankungen, von diesen Sanktionen ausgenommen werden sollten. Es sei wichtig, dass alle Betroffenen die Möglichkeit zur Anhörung erhalten, damit nicht die Falschen bestraft werden. Dabei erklärte die SPD-Sozialpolitikerin Annika Klose, dass eine bedrückende Anzahl von 50 bis 80 Prozent der Leistungsempfänger mit psychischen Problemen kämpften. Sie warnte davor, dass diese Menschen ohne Unterstützung in die Obdachlosigkeit rutschen könnten. Aus solchen Gründen überlegen nun einige Mitglieder der SPD-Basis, diese Reform per Mitgliederbegehren zu verhindern.
Die Verordnung zielt darauf ab, die seit Anfang 2023 geltenden Regelungen für das Bürgergeld zu überarbeitet, um Rechte und Pflichten zu definieren. Das Motto soll klar sein: Wer Hilfe benötigt, kann auf Unterstützung zählen. Im Gegenzug dafür müssen alle, die arbeiten können, auch ihren Beitrag leisten, um wieder für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Trotz der vorangegangenen Zusagen von unionistischen Politikern zeigen sich die Erwartungen bezüglich der Einsparungen laut Baerbel Bas als weit hergeholt. Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) informierte am Wochenende, dass die Umsetzung der Reform bis zur Jahresmitte 2026 erfolgen soll.
