Prozess um Mord in München: Richter sorgt für vorzeitigen Abbruch wegen Trump-Kommentar
Ein Mann steht unter dem Verdacht, einen anderen durch einen Kung-Fu-Tritt ermordet zu haben. Dabei fällt eine umstrittene Äußerung des Richters bezüglich Donald Trump und hat massive Auswirkungen auf den Prozess.
Ein Mordprozess vor dem Landgericht in München musste aufgrund der Äußerungen von Richter Markus Koppenleitner abgesagt werden. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung sehen die Äußerung des Richters als problematisch und reichten einen Antrag auf Befangenheit ein. Eine andere Kammer entschied, dass die Anträge stattgegeben werden, da die Aussage des Richters „den leidenschaftlichen Anschein einer herkunftsbezogenen Voreingenommenheit“ erweckt.
Im Zentrum des Verfahrens steht der 31-jährige Pole Rafal P. Er wird beschuldigt, im Alten Botanischen Garten einen 57-jährigen Mann mit einem Kung-Fu-Tritt getötet zu haben. Berichten zufolge soll es nach einer Anfrage des Opfers an die Gruppe ums Rauchen von Tabak zu einem Streit gekommen sein. Ein Gruppe-Mitglied habe dem Mann die Mütze vom Kopf geschlagen, wodurch der Streit eskalierte. Während der Mann versuchte aufzustehen, setzt P. einen sogenannten Roundhouse-Kick ein, der letztendlich tödlich war.
Kritik am unerlaubten Trump-Kommentar des Richters
Gerade Anfang Dezember war ein Zeuge, ein Somalier, im Gerichtssaal getestet worden, und es gab erhebliche Kommunikation Schwierigkeiten mit einem Dolmetscher. Unter dieser angespannten Situation fällte der Richter eine unüberlegte Bemerkung: „Wie dumm kann man sein? Ich kann Trump’s Aussage mehr und mehr nachvollziehen.“ Damit spielte er auf die beleidigende Äußerung von Donald Trump über Menschen aus Somalia an, die als „Müll“ bezeichnet wurden. Diese Bemerkung hat die ohnehin angespannte Situation weiter verschärft.
Entscheidung aufgrund von Vorwürfen angenommen
Daraufhin legten die Parteien einen Befangenheitsantrag bei Gericht aus. Sowohl die Anwältin, die die Tochter des Opfers vertritt, als auch der Anwalt des Angeklagten äußerten Bedenken. Sie sind beide selbst ausländischer Herkunft, wodurch die die Besorgnis äußerst relevant schien.
Das Gericht erklärte schließlich, dass es die zeigende Sorge als geltend erkennt. Die Entschuldigung des Richters könnte nicht ausreichen, um ähnliche Vorbehalte zu zerstreuen. Es wurde berücksichtigt, dass „keine tatsächliche Diskriminierung vorhanden gewesen sei, aber der Eindruck besteht trotz der Entschuldigung“. Daher muss der Prozess von vorne beginnen.
Adam Ahmed, der Verteidiger, fand die Entscheidung nachvollziehbar. „Ein Richter, der politische oder unangemessene Kommentare im Gerichtsaal loslässt, schöpft aus der richterlichen Unabhängigkeit“, sagte er einem Pressevertreter. „Gerichtssäle sind keine Plattform für persönliche Ansichten oder Stammtischgespräche – hier ist es der sensibelste Raum innerhalb unseres Rechtssystems.“
