Totensonntag: Welche Vorschriften gibt es?
In Düsseldorf gelten am Totensonntag strikte Vorgaben für verschiedene Veranstaltungen. Was genau ist an diesem Tag verboten?
Totensonntag ist ein Tag des Gedenkens, der 2025 auf den 23. November fällt. Doch was bedeutet es für die Aktivitäten an diesem besonderen Tag in Düsseldorf?
Am Totensonntag, dem letzten Sonntag vor Advent, ist von 5 Uhr morgens bis 18 Uhr nachmittags Vorsicht geboten, denn viele öffentliche Events sind an diesem Tag schlichtweg nicht erlaubt. Ziel ist es, dem Gedenken an die Verstorbenen Raum zu geben.
Konkret heißt das: Lautstarke Unterhaltung wie Konzerte, wilde Partys und Tanzabende in Clubs sind an diesem Tag weitgehend tabu. Für stille Feiertage wie den Totensonntag gilt ein Tanzverbot.
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Keine Märkte und Sportveranstaltungen am Totensonntag
Auch im Sportbereich heißt es, die Arme runterzunehmen. Fußballspiele, Turniere oder Pferderennen sind nicht gestattet. Ein kleiner Hinweis: Joggen oder ein persönliches Training im Fitnessstudio sind in Ordnung – solange es nicht wie ein Event wirkt und die Feierlaune nicht überhandnimmt.
Märkte, gewerbliche Ausstellungen und weitere Versammlungen sollten ebenfalls ruhen. Zirkusse, Volksfeste und Freizeitangebote mit Tanz oder artistischen Einlagen sind an diesem stillen Feiertag ebenfalls nicht erlaubt.
Privat gilt es, Rücksicht zu nehmen und laute Feiern zu vermeiden, um den respektvollen Charakter des Totensonntags nicht zu stören. Dieser Tag bietet eine wertvolle Gelegenheit zur Stille, Besinnung und zum ehrenden Gedenken an die Verstorbenen.
Quellenverzeichnis:
- recht.nrw.de: „Stille Feiertage“
