Ein Gericht in den USA hat die Berufung von Donald Trump gegen die hohe Ausgleichszahlung von 83,3 Millionen Dollar in dem Verleumdungsprozess zurückgewiesen. Am Montag teilte das Bundesberufungsgericht in Manhattan mit, dass die von den Geschworenen im Januar 2024 festgelegte Summe angemessen ist. Trumps Argument, er könnte aufgrund seiner Immunität von dieser Strafe befreit werden, wies das Gericht zurück.
Der Fall bezieht sich auf die zweite Klage von E. Jean Carroll, in der sie Trump vorwirft, sie Ende 1995 oder Anfang 1996 in einem Kaufhaus vergewaltigt zu haben. Obwohl sie sich nicht an das genaue Datum erinnert, berichteten zwei ihrer Bekannten, dass Carroll ihnen damals von dem Vorfall erzählte, jedoch geschworen hatte, darüber zu schweigen.
Carroll begründete ihr langes Schweigen damit, dass sie erst nach den Anschuldigungen gegen den Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein den Mut fand, ihre Geschichte zu teilen. Zu dieser Zeit hatten auch viele andere Frauen ähnliche Vorfälle öffentlich gemacht.
In der Verhandlung entschieden die Geschworenen, dass der Vergewaltigungsvorwurf nicht bewiesen werden konnte. Doch die sexuellen Nötigung und die Verleumdung wurden anerkannt. Für Letztere erhielt Carroll einen Betrag von 5 Millionen Dollar. In dem Berufungsverfahren ging es nun erneut um die Verleumdungsklage, nachdem Trump die Anschuldigungen als Falschaussagen bezeichnet hatte. Trump argumentierte zusätzlich, dass die Entscheidung des Obersten US-Gerichtshofs vom Juli 2024 ihm umfassende strafrechtliche Immunität gewähre und er somit nicht zur Verantwortung gezogen werden könne.
Bisher gibt es keine Rückmeldung vom Weißen Haus oder Trumps Anwälten bezüglich dieser Entscheidung. Die Strafe von 83,3 Millionen Dollar setzt sich zusammen aus 18,3 Millionen Dollar für emotionale Schäden und Rufschädigung, sowie 65 Millionen Dollar an Strafschadenersatz.
