Düsseldorf. Über 22.000 Menschen in ganz Deutschland haben seit Inkrafttreten des neuen Selbstbestimmungsgesetzes ihren Geschlechtseintrag verändern lassen, und auch in Düsseldorf machen viele von diesem Recht Gebrauch.
Seit vor einem Jahr das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft trat, können auch Düsseldorfer ganz einfach ihr Geschlecht und ihren Vornamen beim Standesamt ändern. Zu Beginn war das Interesse riesig, und die Stadt Düsseldorf hat uns diese Infos auch bestätigt. Laut einer Sprecherin wurden seit dem 1. November 2025 insgesamt 388 Anträge auf Geschlechtsänderungen gestellt, wovon 310 erfolgreich umgesetzt wurden.
Das neue Gesetz ersetzt das alte Transsexuellengesetz und hat das Ziel, die Rechte von trans-, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen zu stärken. Früher mussten diejenigen, die ihr Geschlecht ändern wollten, zwei psychiatrische Gutachten einholen und auch einen Gerichtsbeschluss erwarten, was nicht nur zeitaufwendig, sondern auch teuer und oft sehr privat war.
Jetzt läuft das Ganze einfacher: Zuerst muss die Geschlechtsänderung beim Standesamt angemeldet werden, und die eigentliche Erklärung kann frühestens nach drei Monaten und spätestens nach sechs Monaten abgegeben werden. Die Termine dafür lassen sich ganz bequem bis zu vier Wochen im Voraus auf der Webseite der Stadt buchen unter www.termine.duesseldorf.de.
Wie die Stadtsprecherin mitteilt, ist der Beratungsbedarf niedrig, es geht meistens um Vornamen. Man kann eine Erklärung nicht zurückziehen; erst nach einem Jahr wäre eine neue Anmeldung möglich, wovon er bisher noch nichts gehört hat.
Laut den vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes haben bisher bundesweit 22.049 Personen ihren Geschlechtseintrag geändert. Kritiker werfen jedoch der neuen Regelung vor, dass es zu einfach sei, die Einträge zu verändern. Ein Aufreger war der Fall der Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich, die kürzlich offiziell ihr Geschlecht von männlich auf weiblich ändern ließ.
(semi pze)
