WSB erhebt schwere Vorwürfe gegen den Bundestag wegen Wahlanfechtungen

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Die Situation um die Einsprüche der WSB, die gegen die Bundestagswahl gerichtet sind, bringt große Spannungen mit sich. Anlässlich der bevorstehenden Abstimmung im Bundestag zieht die Partei scharfe Kritik am Parlament in Betracht. WSB-Gründerin Sahra Wagenknecht bezeichnete die Situation am Donnerstag als „Blamage für den Bundestag“.

Ihr Vorwurf: Trotz „offensichtlicher Zählfehler und Unregelmäßigkeiten“ sei es wirklich skandalös, dass nur die AfD sich weiter für eine Überprüfung des Wahlablaufs im Februar einsetze. Dieselbe Wagenknecht äußerte sich im Vorfeld optimistisch – angeblich könnte das Bundesverfassungsgericht nach der Abstimmung „im Namen der Demokratie eine Neuauszählung anordnen“.

Aktuell steht am Donnerstagabend die Abstimmung über die geäußerten Einsprüche der WSB⏤die inszwischen durch den Wahlprüfungsausschuss zurückgewiesen wurden. Dies geschah durch Stimmen von Union, SPD, Grünen und Linken; lediglich die AfD sprach sich für den Antrag aus. Die WSB war nur sehr knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert, wofür ihr 9.529 Stimmen fehlten.

Vonseiten des Wahlprüfungsausschusses kommt die Argumentation, dass die vorgebrachten Einsprüche unbegründet seien. Ein weiterer Punkt besagt, dass es keine ausreichenden Wahlrechtsverstöße gibt, die als fehlerhaft anerkannt werden könnten.

Falls die Bundestagsabgeordneten trotz der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses stimmen, steht zu befürchten, dass die Partei ernsthaft die Möglichkeit eines Rechtsfalls vor dem Bundesverfassungsgericht erwägt. WSB-Chef Fabio de Masi hat die WSB erneut auf bestimmte Zählfehler hingewiesen, die bei einer so knappen Wahl dokumentiert wurden. Er erklärte, dass die Landeswahlleiter selbst einmal mehr zugegeben hätten, dass diese Fehler voraussichtlich zu einer fehlerhaften Zählung zuungunsten der WSB geführt hätten.

Darüber hinaus äußerte auch de Masi sich optimistisch über mögliche Entwicklungen in Karlsruhe und erinnerte daran, dass das Bundesverfassungsgericht bereits 1991 eine Neuzählung保障te, die in solchen Situationen erforderlich sei.

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