Melanie Müller: Berufung gegen Urteil wegen Hitlergruß und Drogenbesitz

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Die Kreisgeschichte um Melanie Müller (37) ist noch lange nicht beendet. Die bekannte Schlagerkünstlerin sieht sich aktuell mit einer erneuten liegengebliebenen Gerichtsverhandlung konfrontiert. In Leipzig startet am 18. Dezember ein Berufungsprozess, in dem ihr eine Geldstrafe von insgesamt 80.000 Euro droht.

Im August 2024 hatte das Amtsgericht Müller für schuldig befunden, den Hitlergruß während eines Konzerts in Leipzig im September 2022 mehrfach zur Schau gestellt zu haben. Parallel dazu fanden die Beamten 0,69 Gramm Kokain und eine Ecstasy-Tablette in ihrer Wohnung. Das ursprüngliche Strafmaß übertraf dabei die Forderung der Staatsanwaltschaft deutlich, die lediglich mit 95 Tagessätzen zu je 60 Euro (insgesamt 5.700 Euro) belangt werden wollte.

Ein Geständnis? Müller zieht andere Argumente heran

Melanies Verteidiger bleibt jedoch beeindruckend ruhig. Ihre Armbewegung, erklärte er, sei im selben, unterhaltsamen Kontext erfolgt und habe nur der Aufforderung des Publikums gegolten, um den sogenannten Schlachtruf: „Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi“ einzuheizen. Sie selbst habe in Wirklichkeit kein Interesse an politischen Ansichten und führe crime-free ein Leben.

Müller, die im sächsischen Oschatz das Licht der Welt erblickte, wurde 2014 durch ihren Sieg in der RTL-Show „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus“ bekannt. Seitdem hat sie für reichlich Aufregung in verschiedenen TV-Formaten gesorgt.

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