Achtung Autofahrer: Neues Bußgeld wegen E-Zigaretten am Steuer

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Wenn du im Auto sitzt, ist aufpassen das A und O. Ein aktuelles Urteil aus Köln sorgt dafür, dass Autofahrer jetzt besonders vorsichtig sein müssen, wenn es darum geht, was sie in der Hand halten. Ein Mann wurde bestraft, weil er während der Fahrt seine E-Zigarette anpassen wollte – kurzfristig, aber mit heftigen Konsequenzen.

Von diesen Geräten solltest du die Hände lassen!

Der Fall ereignete sich in Nordrhein-Westfalen: Ein Autofahrer wollte die Dampfstärke seiner E-Zigarette einstellen und tippte auf das kleine Touchdisplay. Das Erwachen kam schnell, als er von der Polizei beobachtet wurde. Statt einer harmlosen Situation resultierte das Ganze in einem Bußgeld von 150 Euro und einem Punkt in Flensburg.

Das Oberlandesgericht Köln bestätigte dieses Urteil (Aktenzeichen III-1 ORbs 139/25), wobei es feststellte, dass das Touchdisplay der E-Zigarette gegen das Verbot von elektronischen Geräten am Steuer verstößt. Es wird klar, dass alles, was ein Touchdisplay hat, unter dieses Verbot fällt.

„Jedes Gerät mit Bildschirm – egal ob Handy oder Smartwatch – ist ab sofort tabu“, erklärt Rechtsanwältin Friederike Nouri auf anwalt.de. Das betrifft auch weniger auffällige Gadget wie E-Zigaretten.

Wichtiger Tipp:Vergiss die Sitzheizung im Auto nicht: Ein kleiner Trick kann dir das Leben einfacher machen.

Die Finger weg von Touchdisplays!

Wie t-online berichtet, reicht schon ein kurzer Blick auf ein Display, um abgelenkt zu werden. Die Richter betonen: Auch der kürzeste Moment der Unaufmerksamkeit kann fatale Auswirkungen im Straßenverkehr haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob man telefoniert oder Nachrichten schreibt – entscheidend bleibt nur, wie stark du vom Verkehr abgelenkt bist.

Das heißt konkret für Autofahrer: Wer während der Fahrt seine E-Zigarette in der Hand hat und Einstellungen vornimmt, riskiert die gleiche Strafe wie bei der Verwendung eines Smartphones. Was jedoch erlaubt bleibt, ist das Dampfen, solange du nicht das Display anfasst. Wer also während der Fahrt Temperatur, Akkustand oder Leistung regelt, verstößt direkt gegen das Handyverbot.

Rechtsanwältin Friederike Nouri fasst die Lage knackig zusammen: „Die goldene Regel ist ganz einfach: Nimm während der Fahrt keine Geräte mit Displays in die Hand. Wenn Änderungen nötig sind, mach das besser vor dem Losfahren oder gönn dir eine kurze Pause.“

Quellen: OLG Köln, anwalt.de, t-online

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