BMWs neues Patent: Exklusive Schrauben und die Frage nach dem Reparaturrecht

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BMW hat erfolgreich ein Patent für eine spezielle Schraube eingereicht, die mit dem Markenlogo versehen ist und nur mit einem speziellen Werkzeug gelöst werden kann. Dies steht jedoch im Widerspruch zu den Bestimmungen der Europäischen Union, die Reparierbarkeit von Produkten fördern wollen.

Die Patentanmeldung bezieht sich zunächst auf eine technische Neuheit, jedoch wirft sie Fragen auf, die im ganzen Europäischen Raum zunehmend relevant werden.

Die EU hat für 2024 ein Recht auf Reparatur beschlossen. Ziel ist es, den Verbrauchern den Zugang zu Reparaturen zu erleichtern. Das bedeutet, dass Hersteller bestimmter Produkte die Reparaturen ermöglichen sowie den Zugang zu Ersatzteilen, Infos und Werkzeugen sicherstellen müssen. Einziger Wermutstropfen: Autos sind von diesem neuen Gesetz ausgenommen und unterliegen nach wie vor speziellen Regelungen.

Das Patent von BMW bewegt sich deshalb aktuell im rechtlich zulässigen Bereich. Es existiert zurzeit keine EU-Regelung, die Autoherstellern untersagt, ihre eigenen speziellen Schraubenköpfe oder Werkzeuge zu verwenden. Außerdem gibt es keinerlei Pflicht, dieses spezielle Werkzeug an Verbraucher oder freie Werkstätten weiterzugeben.

Was kommt genau im Patent vor?

Im Patent erläutert BMW, dass die Schrauben propter ihren Antriebsmechanismus von gewohnten If-Else-Profilen abweichen. Der Gedanke dahinter ist, dass diese Schraubenkonstruktionen nicht mit herkömmlichem Werkzeug entfernt werden können. Das Patent erwähnt unter anderem die Verwendung solcher Schrauben im Innenraum von Fahrzeugen, zum Beispiel bei Sitzen oder dem Cockpit, konkretisiert aber keine Modelle oder Stückzahlen für einen Erstausbau.

Ein Patent dient in der Regel dem Schutz der Erfindung. Dabei werden viele solcher Ideen nicht realisiert oder in einer anderen Form eingesetzt. Darum lässt sich nicht ableiten, ob BMW diese Schrauben tatsächlich in künftigen Autos verwenden wird.

Welche Auswirkungen hat das für Kunden?

Sollten solche Schrauben tatsächlich Serienreihe finden, müssten Reparaturen an betroffenen Bauteilen dort erfolgen, wo das nötige Werkzeug liegt. Dies wirft für die Kunden die Frage auf, ob solche Arbeiten weiterhin in unabhängigen Werkstätten oder im Do-it-yourself-Style möglich wären.

Häuftig erklären Hersteller spezielle Verschraubungen damit, dass diese der Qualität oder für die Sicherheit dienen. Solche Lösungen könnten jedoch auch erheblichen Einfluss darauf haben, wie einfach ein Fahrzeug wartungs- und reparierbar bleibt.

Fazit

Bisher gehört der Automobilsektor nicht zum europäischen Reparaturrecht. Gleichzeitig stehen die EU-Behörden nicht still und diskutieren im Rahmen der Kreislaufwirtschaft über zusätzliche Anforderungen für Fahrzeuge, wie etwa bei Ersatzteilen oder dem Zugang zu Software. Konkrete Vorgaben zur Verwendung von Verschraubungen oder Werkzeugen sind aber bislang noch nicht zu finden.

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