Geldautomaten im Wandel: Was sich seit Juni 2025 ändert

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Wenn du am Geldautomaten Geld abhebst, könnte dir im Alltag bald eine bemerkenswerte Veränderung begegnen. Am 28. Juni 2025 tritt ein neues Gesetz in Kraft, das die Bedienung für viele erheblich erleichtern soll.

Gesetzliche Änderungen ab 28. Juni

In Deutschland wurde das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) eingeführt. Mit diesem Gesetz wird sichergestellt, dass alle Geldautomaten künftig barrierefrei sind und auch für Menschen mit Beeinträchtigungen gut nutzbar werden. Das bedeutet, dass du bei deiner nächsten Abhebung auf ein neues Bedienfeld stoßen könntest.

Die neuen Automaten sind zum Beispiel mit besser greifbaren, taktilen Tasten ausgestattet. Zusätzlich gibt es akustische Signale und Sprachanweisungen, die dir durch die Anwendung helfen. Also keine Panik, wenn der Geldautomat plötzlich anfängt, dir Hinweise zu geben! Auch Schriftgrößen, Kontraste und die Helligkeit der Bildschirme werden optimiert, und die Menüführung soll viel einfacher zu verstehen sein.

Was bedeutet das für Banken?

Die Banken müssen jedoch nicht ihre alten Geldautomaten sofort abschaffen. dank der Übergangsregelungen des BFSG dürfen sie jene Geräte bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Lebensdauer, allerdings maximal bis zu fünfzehn Jahre nach der Inbetriebnahme nutzen. Aber auch Bankkunden sollten sich auf weitere Neuerungen einstellen.

Online-Banking-Websites und -Apps müssen ebenso barrierefrei gestaltet werden. Das könnte umfangreiche Veränderungen mit sich bringen, um den Nutzern eine klare Navigation und sichere Authentifizierungsmethoden zu bieten. Für mobile Banking-Apps wird es außerdem erforderlich, dass sie mit Hilfstechnologien, wie zum Beispiel Screenreader, kompatibel sind.

Quelle: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

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