In vielen deutschen Wohnungen läuft das Internet noch über die alten, vertrauten DSL-Leitungen. Doch das wird sich bald ändern! Die EU bringt eine neue Verordnung auf den Weg, die am 12. November 2025 in Kraft tritt.
Offiziell heißt die Gigabit-Infrastrukturverordnung „Verordnung (EU) 2024/1309 über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Aufbaus von Gigabit-Netzen“. Der Plan dahinter? Einen klaren Rahmen für den schnelleren Ausbau moderner Kommunikationsnetze schaffen, insbesondere für Glasfaser. Hier sind die Kernelemente, die Sie wissen sollten.
Welche Veränderungen kommen für Ihre Internetverbindung?
Die neue Verordnung zielt darauf ab, Probleme zu beheben, die beim Ausbau der Netze in den EU-Ländern immer wieder auftreten. Im Fokus stehen die gemeinsame Nutzung von bestehenden Netzstrukturen und die Digitalisierung von Genehmigungsprozessen. Außerdem müssen die Mitgliedsstaaten zentrale Anlaufstellen zur Verfügung stellen, um Streitigkeiten rund um den Zugang zur Infrastruktur zu klären.
Und was bedeutet das für Sie als Nutzer?
- Schnellerer Ausbau: Durch eine bessere Koordination der Bauarbeiten und die gemeinsame Nutzung von bestehenden Infrastrukturen können Glasfaseranschlüsse viel schneller realisiert werden.
- Einfacherer Zugang zu Glasfaser: Künftig werden Neubauten und umfassende Renovierungen viel öfter mit Hochgeschwindigkeitsanschlüssen ausgestattet.
- Mehr wettbewerbsfähige Angebote: Durch die faire Zugangsregelung für Anbieter könnten auch Sie von attraktiveren Preisen profitieren.
- Weniger Baustellen & bessere Koordination: Bauarbeiten rund um Ihr Zuhause sollen besser organisiert werden, wodurch weniger Störungen im Alltag zu erwarten sind.
Änderungen im Telekommunikationsgesetz
Während die EU-Verordnung den allgemeinen Rahmen anlegt, entscheiden die Länder selbst, wie diese Regeln konkret umgesetzt werden. In Deutschland beispielsweise gilt bereits seit längerem, dass neue Gebäude und massive Renovierungen mit moderner Verkabelung für schnelle Internetverbindungen ausgestattet werden müssen.
Um die Vorgaben der EU zu erfüllen, wurden in Deutschland Änderungen im Telekommunikationsgesetz beschlossen:
- Netzausbau hat oberste Priorität: Bis zum 31. Dezember 2030 wird der Aufbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen als „überragendes öffentliches Interesse“ betrachtet.
- Genehmigungsprozesse werden beschleunigt: Die Änderungen zielen darauf ab, Behördengänge und Planungen für den Ausbau von leistungsstarken Netzen effizienter zu gestalten.
- Bessere Rahmenbedingungen für Anbieter: Netzbetreiber können durch klare rechtliche Grundlagen besser planen und investieren.
